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Haftregeln Schnellerer Freigang für Schwerverbrecher

Die Lockerung dient der besseren Eingliederung der Gefangenen.

Potsdam – Zehn Bundesländer wollen die Haftregeln für Schwerverbrecher lockern. So soll lebenslänglich verurteilten Straftätern bereits nach fünf Jahren im Gefängnis ein Langzeitausgang von bis zu 21 Tagen gewährt werden. „Straftäter dürfen nicht vollständig von der Außenwelt isoliert werden“, sagte Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) der „Bild“-Zeitung (Dienstagausgabe) zur Begründung. Die Lockerung diene der besseren Eingliederung der Gefangenen.

Bislang galt ein Bundesgesetz, wonach Schwerverbrecher erst nach zehn Jahren Haft Urlaub bekommen dürfen. Seit der Föderalismusreform obliegt nun aber den Ländern die Zuständigkeit. Neben Brandenburg befürworten auch Bremen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und alle anderen Ostländer eine Neuregelung.

10.04.2012 - dapd / newsburger.de

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