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Auswertung Rekordhoch an Strafverfahren – Tiefstand bei Anklagen

Strafverfolgung erreicht Rekordhoch – Anklagen auf Tiefstand.

Berlin – Die Zahl der Strafverfahren bei den Staatsanwaltschaften hat ein neues Rekordhoch erreicht. Gleichzeitig ist die Anzahl der erhobenen Anklagen vor deutschen Gerichten auf ein neues Tief gesunken. Diese Informationen gehen aus einer Auswertung der Deutschen Richterzeitung hervor, über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten.

Im Jahr 2022 bearbeiteten die Strafverfolgungsbehörden bundesweit mehr als 5,2 Millionen Fälle, was einem Anstieg von fast 308.000 Verfahren im Vergleich zu 2021 entspricht.

Laut der Richterzeitung endet jedoch nur noch jedes 15. Strafverfahren mit einer Anklageerhebung vor Gericht, insgesamt 340.243 Fälle im Jahr 2022. Vor zehn Jahren lag diese Zahl noch bei jedem zehnten Strafverfahren mit insgesamt 485.525 Anklageerhebungen.

„Die Justizstatistiken zeigen sehr deutlich, dass eine personell ausgelaugte Strafjustiz mit ihren wachsenden Aufgaben kaum noch Schritt halten kann“, sagte Sven Rebehn, der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes (DRB). Der DRB organisiert auch Staatsanwälte. Laut DRB fehlen bundesweit 1.500 Juristen in den Staatsanwaltschaften und Strafgerichten.

Nach Angaben der Deutschen Richterzeitung kommt es immer häufiger vor, dass dringend tatverdächtige Personen aus der Untersuchungshaft entlassen werden müssen, weil die Verfahren zu lange dauern. Im Jahr 2022 wurden daher mindestens 73 Haftbefehle aus diesem Grund aufgehoben. Im Jahr 2021 waren es laut den Justizbehörden der Länder noch 66 Fälle, 2020 waren es 40. Der Richterbund teilte mit, dass in den letzten fünf Jahren mehr als 300 Tatverdächtige wegen Verletzung des Beschleunigungsgebots in Haftsachen aus der Untersuchungshaft entlassen wurden.

Laut DRB dauern erstinstanzliche Strafverfahren vor den Landgerichten im Durchschnitt 8,6 Monate, was einen neuen Höchstwert darstellt. Auch bei den Amtsgerichten hat sich die durchschnittliche Verfahrensdauer bis zu einem Strafurteil auf fast sechs Monate verlängert.

„Es ist dringend geboten, dass Bund und Länder die immer neuen Aufgaben in der Strafverfolgung angemessen mit Personal unterlegen“, sagte DRB-Geschäftsführer Rebehn. Die Fallzahlen bei den Staatsanwaltschaften steigen, während die Strafverfahren immer aufwendiger werden, beispielsweise aufgrund des rasanten Wachstums von auszuwertenden digitalen Spuren, erklärte Rebehn gegenüber den Funke-Zeitungen. „Die Politik verschärft die angespannte Lage noch mit einem Gesetzgebungsstakkato, das die Regelungsdichte und Detailtiefe des Strafrechts seit Jahren steigert.“

10.09.2023 - newsburger.de / Mit Material der dts Nachrichtenagentur.

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