Bundesjustizministerium präsentiert Gesetzesentwurf zur Regelung von V-Leuten.
Berlin – Das Bundesjustizministerium hat den Entwurf eines Gesetzes vorgelegt, welches den Einsatz von V-Leuten der Polizei zur Strafverfolgung regeln soll. Laut „Spiegel“ ging das Papier in der vergangenen Woche an das Bundesinnenministerium zur Abstimmung. Der Referentenentwurf aus dem Justizministerium, welches von Marco Buschmann (FDP) geführt wird, sieht Änderungen in der Strafprozessordnung vor.
Die Arbeit der Informanten soll dem Entwurf zufolge fortlaufend gerichtlich kontrolliert werden. Es soll auch strengere Vorgaben bezüglich der Dauer und Bezahlung der V-Mann-Einsätze geben. Zukünftig dürfen Personen höchstens fünf Jahre lang als Polizeispitzel arbeiten und finanziell nicht von Geldzahlungen der Behörden abhängig sein.
Um die Identität der Informanten zu schützen, sollen Aussagen vor Gericht mithilfe einer „audiovisuellen Vernehmung“ und entsprechenden Verfremdungen möglich sein. Mit dieser Reform würde eine lang bestehende Gesetzeslücke geschlossen werden. Während für V-Leute des Verfassungsschutzes strenge Regeln gelten, insbesondere seit der Aufarbeitung der rechtsterroristischen Morde des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU), arbeiten Informanten der Polizei noch immer ohne eine eigene gesetzliche Grundlage.
Bisher basiert ihr Einsatz lediglich auf vergleichsweise laxen Verwaltungsvorschriften und einer allgemeinen Klausel der Strafprozessordnung. Innerhalb der Regierung könnte dieser Vorstoß in den nächsten Monaten zu Spannungen führen. Die Ampel-Koalition hatte sich zwar grundsätzlich im Koalitionsvertrag auf eine Reform des V-Mann-Wesens geeinigt, jedoch befürchten Beamte, die mit dem Vorgang vertraut sind, dass Druck aus Polizeibehörden und dem eigenen Haus von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) ausgeübt werden könnte.
19.07.2023 - newsburger.de / Mit Material der dts Nachrichtenagentur.
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