OVG bestätigt Entlassung von Polizisten wegen rechter Likes.
Berlin – Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Entscheidung der Polizei Berlin für rechtens erklärt, einen Kriminalkommissaranwärter wegen seiner Likes für rechtsextreme Posts aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf zu entlassen. Der Antrag des Polizeibeamten auf vorläufigen Rechtsschutz wurde abgelehnt, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.
Der Polizeibeamte hatte laut der Dienstbehörde zahlreiche Internetbeiträge der „Neuen Rechten“ verfolgt und einige davon positiv bewertet. Diese Beiträge enthielten Schmähungen von Muslimen, Gleichsetzungen von Coronaschutzmaßnahmen mit der Verfolgung von Juden im Nationalsozialismus sowie die Herabwürdigung von Vertretern der Bundesrepublik Deutschland.
Der vierte Senat des Gerichts betonte nun erneut, dass von allen Landesbeamten ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung von Berlin verlangt wird. Es sei unverzichtbar, dass die Beamten den Staat und die geltende verfassungsrechtliche Ordnung anerkennen und sich klar von Gruppen und Bestrebungen distanzieren, die den Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und verleumden.
Sobald begründete Zweifel an der Verfassungstreue eines Beamten auf Widerruf bestehen, hat die Dienstbehörde das Recht, diesen zu entlassen, so lautete das Urteil des Gerichts. Eine nachgewiesene verfassungsfeindliche Einstellung sei dabei nicht notwendig.
27.07.2023 - newsburger.de / Mit Material der dts Nachrichtenagentur.
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