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NS-Verbrechen Ermittler suchen weiter nach lebenden Tätern

„Die Verfolgung von Mord ist zwingend vorgeschrieben.“

Berlin – Vor dem Start des nächsten Prozesses wegen NS-Verbrechen erwartet Thomas Will, stellvertretender Leiter der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen, dass noch weitere lebende Täter ausfindig gemacht werden.

„Die Verfolgung von Mord ist zwingend vorgeschrieben. Wir halten ungebrochen daran fest, noch möglichst viele Täter zu ermitteln“, sagte Will der „Welt“ (Mittwochsausgabe).

Ab Donnerstag steht ein ehemaliger Wachmann des Konzentrationslagers Stutthof vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft dem heute 93-Jährigen Beihilfe zum Mord in 5.320 Fällen vor. Die Vorermittlungen führte die Zentrale Aufklärungsstelle in Ludwigsburg.

„Je weiter die Zeit fortschreitet, desto näher kommen wir dem letzten Prozess“, sagte Will. Laut Will sind momentan bei Staatsanwaltschaften noch „23 Verfahren gegen Personal von Konzentrationslagern offen: zwölf Verfahren zu Sachsenhausen, sechs Verfahren zu Buchenwald, jeweils zwei Verfahren zu Stutthof und Mauthausen und ein Verfahren zu Ravensbrück.“

Der Staatsanwalt kritisierte, dass es in der Nachkriegszeit durch die sogenannte Entnazifizierung den Eindruck gegeben habe, „dass auch strafrechtlich alles erledigt war“. Nach der Gründung der Zentralen Aufklärungsstelle im Jahr 1958 habe man dann „unter Hochdruck gearbeitet, um der Verjährung zu entkommen, und hatte dabei vor allem die Hauptverantwortlichen mit Befehlsgewalt im Blick“, so Will. „Die einfachen Wachleute sind damals in aller Regel davongekommen.“

Eine Altersgrenze für die Ermittlungen gibt es nicht. „Wenn wir jetzt einen konkreten Hinweis auf einen heute noch lebenden über 100-Jährigen bekommen würden, werden wir auch gegen ihn Vorermittlungen führen.“

15.10.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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