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Gefängnis Knast
© Beademung / gemeinfrei

Neufassung des Sexualstrafrechts Richter erwarten beträchtliche Probleme in der Praxis

Reform wird nicht zu mehr Verurteilungen führen – „Schnelligkeit vor Sorgfalt“.

Osnabrück – Die gestern vom Bundestag beschlossene Reform des Sexualstrafrechts („Nein heißt nein“) wird nach Ansicht des Deutschen Richterbundes zu beträchtlichen Problemen in der Praxis führen.

Der Verbandsvorsitzende Jens Gnisa sagte in einem Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Freitag), zwar begrüße er das Ziel, den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung zu stärken, aber: „Die Öffentlichkeit muss sich bewusst sein, dass die Reform nicht zu einem signifikanten Anstieg der Verurteilungen führen dürfte.“

Solche Verfahren, bei denen künftig ein „Nein“ des Opfers für eine Bestrafung eines Sexualtäters ausreichen soll, seien kompliziert. Gnisa sagte: „Diese Prozesse werden in der Regel schwierig zu führen sein, weil Aussage gegen Aussage steht und es keine weiteren Indizien gibt.“ Die Tat habe schließlich ohne Widerstand oder Gewalt stattgefunden; sonst wäre es eine Vergewaltigung.

Der Vorsitzende des Richterbundes kritisierte, dass „das Gesetz überstürzt verabschiedet worden ist, so dass erhebliche Probleme bei der Anwendung der neuen Vorschriften gerade in diesem sensiblen Gebiet des Strafrechts zu befürchten sind“. Die Tatbestände seien unzureichend aufeinander abgestimmt. Gnisa kritisierte: „Hier ist offensichtlich Schnelligkeit vor Sorgfalt gegangen, weil die Reform unbedingt noch vor der Sommerpause verabschiedet werden sollte.“

Der Richterbund rechnet allerdings nicht damit, dass es infolge der Reform vermehrt zu falschen Beschuldigungen wegen sexueller Übergriffe kommen wird. Gnisa sagte: „Der Anteil vorsätzlicher Falschbezichtigungen ist bei Sexualstraftaten mit drei bis zehn Prozent ohnehin relativ gering.“

Der Deutsche Richterbund (DRB) ist der Berufsverband der Richter und Staatsanwälte in Deutschland mit mehr als 16.000 Mitgliedern.

08.07.2016 - newsburger.de

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