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Nach Urteil Strafrechtler fordert mehr Unabhängigkeit für Staatsanwälte

„Weil die Politik ein sogenanntes Weisungsrecht hat.“

München – Der Münchner Strafrechtsprofessor Helmut Satzger empfiehlt nach dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs, eine Reform der „Stellung der Staatsanwälte“.

In den meisten Mitgliedstaaten der EU seien die Staatsanwaltschaften unabhängig organisiert, in Deutschland dagegen nicht, zitiert der „Spiegel“ den Rechtswissenschaftler. „Weil die Politik ein sogenanntes Weisungsrecht hat.“

Genau das hatten die Luxemburger Richter Anfang der Woche moniert. Deshalb dürfen deutsche Staatsanwälte nun keine Europäischen Haftbefehle mehr ausstellen. Vor allem „die Frage, ob im konkreten Fall eine Auslieferung wirklich angemessen ist“, so Satzger, hätte eine „strikt unabhängige Justizbehörde“ zu prüfen, entweder ein Gericht oder eine wirklich unabhängige Staatsanwaltschaft.

Gerade in den Diskussionen um den Europäischen Haftbefehl aus Spanien gegen den katalanischen Politiker Carles Puigdemont sei „der politische Kontext solcher Verlangen deutlich“ geworden, so Satzger.

Zwar werde das Weisungsrecht hierzulande von der Exekutive nur sehr selten ausgeübt. „Die Kritik daran ist trotzdem nicht unberechtigt – gerade weil es diese Option gibt, ist Einflussnahme jedenfalls nicht ausgeschlossen.“

Das bayerische Justizministerium hat nach „Spiegel“-Informationen bereits veranlasst, dass Staatsanwälte künftig die Ausstellung Europäischer Haftbefehle bei Gericht beantragen.

31.05.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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