Zudem ordnete das Gericht die anschließende Sicherheitsverwahrung an.
Köln – Im sogenannten Missbrauchskomplex Wermelskirchen ist der Hauptangeklagte zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Köln sprach am Dienstag ein Urteil und verurteilte den 45-jährigen Mann zu 14 Jahren und sechs Monaten Gefängnis. Zudem ordnete das Gericht die anschließende Sicherheitsverwahrung an. Die Entscheidung des Gerichts entspricht größtenteils der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Der Angeklagte soll sich über Online-Plattformen als „Babysitter“ angeboten haben, um dadurch Zugang zu seinen Opfern zu bekommen. Bei seinen Opfern handelte es sich sowohl um Kleinkinder als auch um Jugendliche.
Der Hauptangeklagte war im Dezember 2021 von Spezialkräften festgenommen worden. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung wurde umfangreiches Bild- und Videomaterial gefunden, welches sexuellen Missbrauch an Kindern, Jugendlichen und Babys zeigt. Im Prozess hatte der Angeklagte die Taten gestanden. Laut den Ermittlungen soll der Mann mehrere Jahre lang seine Opfer sexuell missbraucht haben.
Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt und war ein weiteres trauriges Beispiel für die steigende Zahl von Missbrauchsfällen in Deutschland. Die Verurteilung des Täters ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen sexuellen Missbrauch und ein Signal an die Täter, dass diese Art von Verbrechen nicht toleriert wird. Es bleibt zu hoffen, dass die Strafe angemessen ist und den Opfern zumindest ein Stück Gerechtigkeit bringt.
28.02.2023 - newsburger.de / Mit Material der dts Nachrichtenagentur.
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