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Schadenersatz-Klagen EuGH stärkt Rechte von Diesel-Käufern

Das Urteil könnte möglicherweise eine neue Klagewelle auslösen.

Luxemburg – Das Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Dienstag ein Urteil verkündet, wonach Käufer von Dieselfahrzeugen Anspruch auf Schadenersatz haben können, wenn ein sogenanntes Thermofenster zur Abgasreinigung in ihrem Auto verwendet wird. Voraussetzung ist demnach, dass dem Käufer durch diese Abschalteinrichtung ein Schaden entstanden ist.

Der EuGH betonte, dass das Unionsrecht neben allgemeinen Rechtsgütern auch die Einzelinteressen des individuellen Käufers eines Kraftfahrzeugs gegenüber dessen Hersteller schütze. Für einen entsprechenden Anspruch sei keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nötig – Fahrlässigkeit genüge. Die Mitgliedstaaten müssten demnach vorsehen, dass der Käufer eines solchen Fahrzeugs gegen den Hersteller einen Anspruch auf Schadensersatz habe, so der EuGH.

Das Urteil könnte möglicherweise eine neue Klagewelle auslösen, da der Bundesgerichtshof (BGH) Schadensersatzansprüche wegen des Thermofensters bislang generell abgelehnt hatte. Konkret ging es in dem Prozess um eine Vorlage des Landgerichts Ravensburg, welches über eine Klage gegen Mercedes-Benz entscheiden muss. Allerdings müsse das deutsche Gericht am Ende selbst feststellen, ob die verwendete Technik als unzulässig einzustufen sei, so der EuGH. Das Urteil gibt den deutschen Gerichten aber eine klare Handhabe, Schadenersatzforderungen von Dieselfahrern künftig einfacher durchzusetzen. Bisher waren diese Ansprüche in der Regel schwierig durchzusetzen. In vielen Fällen hatte der BGH Schadensersatzforderungen wegen des Thermofensters generell abgelehnt.

Die Abgasmanipulationen bei Volkswagen hatten 2015 den Dieselskandal ausgelöst. In der Folge mussten zahlreiche Autobauer zugeben, illegale Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung eingesetzt zu haben. Der Skandal hatte massive Auswirkungen auf die Autoindustrie und die Umwelt. Die Entscheidung des EuGH könnte nun den Druck auf die Hersteller erhöhen, Schadenersatzforderungen von Dieselfahrern zu begleichen.

21.03.2023 - newsburger.de / Mit Material der dts Nachrichtenagentur.

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