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Bundesgerichtshof
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Lübcke-Mord USB-Stick belastet Verdächtigen

Datei mit „Vorsichts-Regeln“ gefunden.

Kassel – Der mutmaßliche Mörder des hessischen CDU-Politikers Walter Lübcke wird durch neue Indizien belastet. Das berichtet der „Spiegel“ in seiner neuen Ausgabe.

Auf einem verschlüsselten USB-Stick, den Ermittler bei dem tatverdächtigen Rechtsextremisten fanden, war eine Datei mit „Vorsichts-Regeln“ gespeichert. Dabei handelte es sich um eingescannte handschriftliche Notizen, die der Mann offenbar als Gedächtnisstütze verfasst hatte.

Unter anderem war dort zu lesen, dass Textilspuren – also zum Beispiel Fasern der Kleidung – sowie DNA-Spuren am Tatort vermieden werden müssten. Außerdem wurde die Wichtigkeit guter Ortskenntnisse betont.

Die „planvolle Vorgehensweise“ bei der Tötung Lübckes wird laut Bundesgerichtshof (BGH) auch durch Aussagen des Mannes deutlich, wonach auf der Autofahrt zum Wohnhaus des Opfers „Tarnkennzeichen“ benutzt worden seien, die über den echten Kennzeichen befestigt und später wieder entfernt wurden.

Der von dem Verdächtigen behaupteten Version, er und sein Komplize Markus H. hätten Lübcke lediglich einschüchtern wollen, folgt der BGH nicht. Trotz aller Anstrengungen, Spuren zu vermeiden, seien die beiden Männder dem Regierungspräsidenten unmaskiert gegenübergetreten – und hätten sich so, anders als bei einer „geplanten Tötung“, der „Gefahr einer Identifizierung durch das Tatopfer“ ausgesetzt.

Der Verteidiger erklärte auf Anfrage, dass die Datei auf dem USB-Stick aus der Zeit vor 2010 stamme und keinen Bezug zum Fall Lübcke habe.

21.03.2020 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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