Grüne kritisieren Reform der Unterbringung von suchtkranken Straftätern.
Berlin – Die Bundesregierung plant eine Reform für die Unterbringung von Straftätern mit Suchterkrankung im Maßregelvollzug. Doch einigen Abgeordneten der Grünen geht dieser Entwurf nicht weit genug, wie der „Speigel“ berichtet. Bislang konnten gesellschaftlich oder physisch gefährliche suchtkranke Straftäter in Entziehungsanstalten untergebracht werden. Doch da diese Therapieeinrichtungen weltweit überfüllt sind, sollen die betroffenen Personen in Zukunft vermehrt ins Gefängnis gehen.
Ein Gesetzentwurf zur Reform des Paragrafen 64 des Strafgesetzbuches soll noch vor der Sommerpause im Bundestag beschlossen werden. Dieser Entwurf ist jedoch enger gefasst: Nur wenn die begangene Straftat größtenteils mit einer übermäßigen Drogensucht zusammenhängt, soll ein Straftäter in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden können.
Mehrere Grünen-Abgeordnete befürchten nun Nachteile für suchtkranke Straftäter. Denn dadurch werden mehr Menschen mit Suchterkrankungen ohne adäquate Therapiemöglichkeiten im Strafvollzug untergebracht sein, so wie Kirsten Kappert-Gonther, Grünenpolitikerin. Sie und viele weitere fordern bessere Therapien in den Haftanstalten und ein Gesamtkonzept für die Versorgung innerhalb und außerhalb der Anstalten sowie eine weitreichendere Reform.
16.06.2023 - newsburger.de / Mit Material der dts Nachrichtenagentur.
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