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Clan-Mitglieder GdP knüpft Kollektivabschiebung an Bedingungen

Debatte um Abschiebung von Clan-Mitgliedern.

Berlin – Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat bestimmte rechtliche Bedingungen für die Abschiebung von nicht-straffälligen mutmaßlichen Clan-Mitgliedern vorgeschlagen. Der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Sven Hüber erklärte, dass es geprüft werden müsse, ob Personen durch einen Familiennachzug zu einem auszuweisenden Straftäter ein Aufenthaltsrecht erworben hätten. In diesem Fall müsse bewertet werden, ob die Familie gemeinsam das Land verlassen müsse, um sie nicht zu trennen, oder ob ein eigenständiges Bleibeinteresse entstanden sei. Weiterhin spiele eine Rolle, ob Familienangehörige ihren Lebensunterhalt primär aus den kriminellen Erträgen des Straftäters bestritten oder finanziell unabhängig seien, so Hüber.

Die Polizeigewerkschaft begrüße generell den Vorschlag von Innenministerin Nancy Faeser (SPD), Mitglieder krimineller „Clans“ schneller abzuschieben. Hüber sagte, dass diese Täter eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit seien und dass alle Optionen diskutiert werden sollten.

Aus der Linkspartei kam jedoch scharfe Kritik zu dem Vorschlag aus der Bundesregierung. Clara Bünger, die rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, erklärte, dass es völlig inakzeptabel sei, Menschen allein aufgrund ihrer mutmaßlichen oder tatsächlichen Beteiligung an organisierter Kriminalität abzuschieben. Sie zweifle daran, dass solche „offenkundig rechtsstaatswidrigen Pläne“ umgesetzt würden. Bünger betonte, dass dieser Vorschlag migrantische Familien stigmatisiere und das politische Klima weiter nach rechts verschiebe.

Laut einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ schlägt das Bundesinnenministerium vor, Angehörige von kriminellen Clans auch ohne strafrechtliche Verurteilung abzuschieben. Ein Diskussionspapier des Ministeriums besagte, dass „Angehörige von Gemeinschaften der Organisierten Kriminalität“ unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung ihr Aufenthaltsrecht verlieren sollen.

Das Ministerium strebt an, Angehörige von sogenannten Clan-Strukturen leichter abschieben zu können. Bisher gibt es im Ausländerrecht nur eine ähnliche pauschale Regelung für den Bereich der Terrorismusbekämpfung. Demnach können beispielsweise Ausländer, die einem Moscheeverein gespendet haben, der einer terroristischen Gruppe nahesteht, abgeschoben werden, selbst wenn sie selbst keine Gesetze gebrochen haben.

07.08.2023 - newsburger.de / Mit Material der dts Nachrichtenagentur.

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