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Klagewelle Ist der Rundfunkbeitrag rechtens?

Heute befasst sich der 2. Senat mit vier Berufungsverfahren.

Münster – Seit Anfang 2013 wird der Rundfunkbeitrag von Privatleuten pro Haushalt berechnet, zuvor musste zahlen, wer Radio oder Fernseher besaß. Eine Klagewelle gegen die neue Regelung schwappt jetzt von den Verwaltungsgerichten in Nordrhein-Westfalen an das Oberverwaltungsgericht in Münster.

Heute befasst sich der 2. Senat gleich mit vier Berufungsverfahren von Privatleuten. Dabei geht es um die Frage, ob der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verfassungsgemäß ist.

Die Kläger vertreten die Ansicht, dass das Land bei der Gesetzgebung für die Rundfunkfinanzierung nicht zuständig sei. Außerdem sei die Verknüpfung der Beitragspflicht an eine Wohnung ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz. Einer der Kläger hatte bereits vor 2013 Streit mit der Gebühreneinzugszentrale. Er hatte 2006 alle Rundfunkgeräte abgemeldet und klagt jetzt gegen Bescheide aus den Jahren 2011 bis 2012 (alt) und 2013 (neu).

Die Verwaltungsgerichte in Arnsberg und Köln hatten die Klagen als unbegründet abgewiesen. Auch andere Gerichte in NRW und bundesweit haben die Haushaltsabgabe bislang bestätigt. Höchstrichterliche Urteile auf Länderebene gibt es vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof und Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Beide Gerichte halten die Neuregelung für rechtmäßig.

Nach Auskunft der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gibt es in den 60 Beratungsstellen in NRW und an einer eigenen Hotline zum Thema viele Nachfragen zur Haushaltsabgabe. „Wir stehen positiv hinter dem Beitrag und halten das Verfahren für fair. Wir können sehr oft die Fragen der Bürger, zum Beispiel zur Befreiung, klären. Wer aber mit unserer Rechtsauffassung dann nicht einverstanden ist, dem steht natürlich der Klageweg offen“, sagt Manuela Duda von der Verbraucherzentrale.

Bis 2012 war die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) für das Eintreiben der Gelder verantwortlich, mit denen die öffentlich-rechtlichen Sender wie ARD, ZDF und Deutschlandradio finanziert werden. Seit 2013 ist nicht mehr der Besitz eines TV-Gerätes oder Radios entscheidend, sondern es wird pro Haushalt gezahlt. Im Monat sind das aktuell 17,98 Euro. Die Daten für den Beitragsservice liefern die Einwohnermeldeämter der Kommunen.

12.03.2015 - dpa / newsburger.de

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