Gefangenenarbeit muss neu geregelt werden.
Karlsruhe – In Bayern und Nordrhein-Westfalen sind die gesetzlichen Regelungen zur Vergütung von Gefangenenarbeit laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Es wird bemängelt, dass die Konzepte zur Umsetzung des verfassungsrechtlichen Resozialisierungsgebots „in sich nicht schlüssig und widerspruchsfrei“ sind. Es sei nicht erkennbar, welche Bedeutung der Faktor Arbeit im Vergleich zu anderen Behandlungsmaßnahmen hat, welche Ziele damit erreicht werden sollen und welchen Zwecken die Vergütung dient.
Darüber hinaus wird bemängelt, dass wesentliche Aspekte nicht gesetzlich geregelt sind und es an einer Regelung zur Kostenbeteiligung der Gefangenen an Gesundheitsleistungen fehlt. In Bayern gibt es zudem keine gesetzlichen Vorgaben für den Inhalt der Vollzugspläne. Ein weiterer Kritikpunkt ist das Fehlen einer kontinuierlichen, wissenschaftlich begleiteten Evaluation der Resozialisierungswirkung von Arbeit und deren Vergütung in beiden Bundesländern.
Es bleibt unklar, ob das Urteil Auswirkungen auf vergleichbare Regelungen in anderen Ländern hat. Fest steht jedoch, dass die beanstandeten Vorschriften in Bayern und Nordrhein-Westfalen bis zu einer gesetzlichen Neuregelung, längstens bis zum 30. Juni 2025, weiterhin anwendbar sind.
20.06.2023 - newsburger.de / Mit Material der dts Nachrichtenagentur.
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