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Nach Cannabis-Legalisierung Hunderte gehen in Niedersachsen straffrei aus

Zwei Häftlinge entlassen und 540 Betroffene haben keine Strafe mehr zu befürchten.

Osnabrück – In Niedersachsen haben mehrere hundert Verurteilte, einschließlich Gefängnisinsassen, von der Cannabis-Legalisierung profitiert. Das niedersächsische Justizministerium teilte auf Anfrage der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ mit, dass mit dem Gesetzesbeginn am 1. April zwei Gefangene aus Justizvollzugsanstalten freigelassen wurden, da ihre Handlungen unter der neuen Gesetzgebung nicht mehr strafbar sind.

Eine Sprecherin des Ministeriums erklärte, die Männer seien ursprünglich zu Geldstrafen verurteilt worden und hätten, da sie diese nicht begleichen konnten oder wollten, Ersatzfreiheitsstrafen verbüßen müssen, aus denen sie nun entlassen wurden.

Des Weiteren wurde in sechs Fällen die sogenannte Überhaft aufgehoben. Dies bedeutet, dass eine Haftstrafe für ein Cannabis-Delikt an eine bereits bestehende Gefängnisstrafe hätte anschließen sollen. Mit der neuen Rechtslage entfällt die zuvor verhängte Überhaft. Bei drei der sechs Fälle handelte es sich um Ersatzfreiheitsstrafen.

Nach der Einführung des Cannabisgesetzes in Niedersachsen mussten die Staatsanwaltschaften laut Justizministerium rund 16.000 Ermittlungs- und Vollstreckungsverfahren überprüfen. Bei etwa 3.600 Vollstreckungsverfahren wurde aufgrund der Amnestieregelungen ein Straferlass oder eine Neufestsetzung der Strafe in Erwägung gezogen.

Etwa 540 Personen (ungefähr 15 Prozent) müssen keine Strafe mehr fürchten, da ihre ursprünglichen Delikte unter der neuen Gesetzgebung nicht mehr strafbar sind. In rund 1.260 Fällen (35 Prozent), bei denen Gerichte Gesamtstrafen für verschiedene Delikte festgesetzt hatten, müssen diese jetzt neu festgelegt werden. Dieser Vorgang ist laut Ministerium noch im Gange.

02.07.2024 - newsburger.de

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