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Kopftuchträgerinnen
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Grundsatzurteil Musliminnen müssen zum Schwimmunterricht

13 Jahre alte Gymnasiastin scheitert mit ihrer Klage.

Leipzig – Muslimische Schülerinnen können keine regelmäßige Befreiung vom gemeinsamen Schwimmunterricht von Jungen und Mädchen verlangen, wenn ihnen die Möglichkeit offensteht, hierbei einen sogenannten „Burkini“ zu tragen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch.

Damit scheiterte eine 13 Jahre alte Gymnasiastin aus Frankfurt am Main mit ihrer Klage. Das Tragen eines Burkini sei laut Bundesverwaltungsgericht zumutbar.

Die Schülerin habe in ihrer Klage nicht hinreichend verdeutlichen können, dass die Teilnahme am gemeinsamen Schwimmunterricht mit einem Burkini die muslimischen Bekleidungsvorschriften verletzt hätte, so das Gericht weiter.

11.09.2013 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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