Hamburg muss Kosten für 24-Stunden-Betreuung übernehmen.
Hamburg – Die Stadt Hamburg ist verpflichtet, die Kosten für die 24-Stunden-Betreuung eines psychisch kranken Straftäters zu tragen, da sie keinen Platz in einer geschlossenen Psychiatrie zur Verfügung stellen kann. Laut der „Zeit“ belaufen sich die Kosten für diese „1:1 Betreuung“ anscheinend auf 1.281,91 Euro pro Tag, wobei die erwarteten Gesamtkosten für zwei Jahre 566.908,56 Euro betragen – das Vierfache eines Psychiatrieplatzes.
Der Betroffene leidet an paranoider Schizophrenie und hatte im August 2022 im Wahn sein Feuer in seiner Wohnung gelegt. Anschließend wurde er bis zum Frühjahr 2023 in einer Akutpsychiatrie untergebracht, konnte dort jedoch nicht dauerhaft bleiben. Im Rahmen eines Eilverfahrens und einer „Folgenabwägung“ wurde die Stadt im Januar 2023 dazu verpflichtet, die kontinuierliche Begleitung zu übernehmen. Ende März bestätigte das Landessozialgericht die Entscheidung in den wesentlichen Punkten.
Kurz darauf ist der Patient laut seinem Betreuer in die Wohnung eines sozialpsychiatrischen Trägers gezogen, wo er sich frei bewegen kann, jedoch durchgehend von Sozialpädagogen oder Hilfskräften begleitet wird. Die Hamburger Sozialbehörde wollte zu dem Fall keine Stellung nehmen.
26.07.2023 - newsburger.de / Mit Material der dts Nachrichtenagentur.
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