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Rassistische Inhalte Kaum strafrechtliche Folgen wegen Polizisten-Chats in Hessen

Mehrere Verfahren inzwischen eingestellt.

Frankfurt am Main – Die strafrechtliche Verfolgung von Polizisten in Hessen, die rassistische Inhalte und Nazisymbole in Chatgruppen ausgetauscht haben sollen, gerät ins Stocken. Laut einem Bericht des „Spiegel“ hat das Landgericht Frankfurt am Main eine Anklage gegen fünf Beamte des 1. Frankfurter Polizeireviers nicht zugelassen. Auch gegen ehemalige Mitglieder des Frankfurter Spezialeinsatzkommandos, denen ebenfalls der Austausch menschenverachtender Nachrichten vorgeworfen wird, wurden mehrere Verfahren inzwischen eingestellt. Der Frankfurter Beamtenrechtsexperte David Hofferbert vertritt die betroffenen Beamten und bestätigt, dass sich die Verfahren zunehmend im Sand verlaufen.

Nach Ansicht des Frankfurter Landgerichts fand der Austausch in vergleichsweise kleinen Gruppen statt, die weitgehend auf den Kollegenkreis beschränkt waren. Das Gericht verglich die Chatgruppen mit einem vertraulichen Gespräch an einem Stammtisch, welches durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützt sei. Die Chatinhalte könnten daher nicht als strafbare Verbreitung volksverhetzender Inhalte oder nationalsozialistischer Symbole gewertet werden. Hofferbert sieht in dieser Entscheidung eine „Präzedenzwirkung“ auf ähnliche Verfahren in anderen Bundesländern.

Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hat gegen den Landgerichtsbeschluss Beschwerde eingelegt. Trotzdem zeigt der Fall erneut, dass die strafrechtliche Verfolgung von Polizisten, die rassistische Inhalte teilen, in Deutschland schwierig ist. Die Ermittlungen werden häufig durch eine geschlossene Kameradschaft von Polizeibeamten, die sich gegenseitig decken, erschwert. Kritiker fordern daher eine unabhängige Kontrollinstanz für die Polizei, die solche Vorfälle aufklären und verhindern soll.

03.03.2023 - newsburger.de / Mit Material der dts Nachrichtenagentur.

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