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Fall Bergisch Gladbach Angeklagter zu zwölf Jahren Haft verurteilt

Zudem wurde anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet.

Köln – Im sogenannten Bergisch Gladbacher Missbrauchskomplex ist einer der zentralen Verdächtigen zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Köln vom Dienstag hervor. Der 43-Jährige soll demnach für zwölf Jahre ins Gefängnis. Zudem wurde anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet. Das Gericht blieb leicht unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, welche 13,5 Jahre Haft gefordert hatte.

Dem gelernten Koch und Hotelfachmann wurden in der Anklageschrift insgesamt 79 selbständige Straftaten zur Last gelegt. Im Wesentlichen ging es um die Vorwürfe des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern. Zudem wurde ihm die Herstellung und Verbreitung kinderpornographischer Schriften, Vergewaltigung sowie die Verabredung zu einem Verbrechen vorgeworfen.

Der umfangreichste Komplex mit 70 Taten betrifft Handlungen des Angeschuldigten zum Nachteil seiner eigenen, im Jahr 2017 geborenen Tochter. Der Mann soll unter anderem ab dem dritten Lebensmonat seiner Tochter bis kurz vor seiner Festnahme im Herbst 2019 in 61 Fällen verschiedenste sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen haben oder von ihr an sich haben vornehmen lassen.

Außerdem soll der Verurteilte gemeinschaftlich mit einem Chatpartner aus Kamp-Lintfort Straftaten begangen haben. Hier sollen unter anderem der Sohn und die Tochter des Chatpartners sowie die Tochter des Angeschuldigten nach vorheriger Verabredung sexuell missbraucht worden sein.

06.10.2020 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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