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Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen
© Florian Adler / CC BY-SA 3.0

Ex-NRW-Verfassungsrichter Kein Platz für Scharia im deutschen Rechtsstaat

Michael Bertrams strikt gegen „Paralleljustiz“ nach islamischem Recht.

Köln – Der frühere NRW-Verfassungsrichter Michael Bertrams warnt vor gefährlichen Folgen einer „Paralleljustiz“ nach dem islamischen Rechtssystem der Scharia für den deutschen Rechtsstaat. „Die Anwendung der Scharia insbesondere in familienrechtlichen Streitigkeiten und im Strafrecht führt zu einer inakzeptablen Selbstjustiz, bei der Friedensrichter ‚von Gottes Gnaden‘ die Gebote Allahs an die Stelle des staatlichen Rechts setzen“, sagte Bertrams dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Mittwoch-Ausgabe).

Der Deutsche Juristentag in Hannover befasst sich in dieser Woche mit der Frage nach Anwendungsmöglichkeiten der Scharia auch in Deutschland. Sie bedeutet nach Bertrams‘ Worten eine eklatante Benachteiligung der Frau, insbesondere in Fällen häuslicher Gewalt oder in Vermögensfragen. „Hier werden letztlich patriarchale Muster zementiert und damit ein Menschenbild, das mit unseren Wertvorstellungen nicht vereinbar ist“, so der Jurist, der von 1994 bis 2013 an der Spitze des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Münster stand.

Bertrams erwartet vom Juristentag eine klare Absage an jede Form islamischer Paralleljustiz, von Bagatellstreitigkeiten abgesehen. „Zudem wünsche ich mir Anstöße für ein größeres Problembewusstsein unserer Justiz.“ Viele Rechtsanwälte, Staatsanwälte und Richter wüssten oft nicht, dass manche Muslime als Angeklagte oder Zeugen ihr Aussageverhalten an ihrem spezifisch islamischen Rechtsverständnis ausrichten.

In ihrem Koalitionsvertrag bekundeten Union und SPD den Willen, Paralleljustiz nicht zu dulden. „Das ist verdienstvoll, aber es reicht nicht“, sagte Bertrams. „Der Gesetzgeber wäre deshalb gut beraten, mit aller Entschiedenheit vorzugehen und Paralleljustiz konsequent zu unterbinden, gegebenenfalls auch unter Strafe zu stellen.“

Weiter lehnte Bertrams es strikt ab, die Beheimatung von Straftätern im islamischen Kultur- und Rechtskreis als strafmildernd zu bewerten, wie dies in einzelnen Prozessen bereits der Fall war. „Ich sehe in solchen Urteilen eine Kapitulation des demokratischen Rechtsstaats vor einer in weiten Teilen archaischen Rechtskultur.“

17.09.2014 - newsburger.de

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