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Eingriff in die Haushalte der Hochschulen verfassungswidrig

Potsdam – Der geplante Eingriff in die Haushalte der brandenburgischen Hochschulen seitens der Landesregierung ist möglicherweise verfassungswidrig. Nach Angaben der Universität Potsdam ergab dies ein Gutachten des Berliner Staats- und Verfassungsrechtlers Pestalozza. Das Gutachten war von der Universität Potsdam im Namen der brandenburgischen Landesrektorenkonferenz in Auftrag gegeben worden.

Der Plan der Regierung sah vor, den Hochschulen zehn Millionen Euro aus den Rücklagen zu entziehen. Dies verletze aber die Finanz- und Hochschulautonomie der Universitäten und Fachhochschulen. Dadurch breche die Regierung den Hochschulpakt II aus dem Jahr 2007. Pestalozza bestätigt damit die Rechtsgültigkeit des Hochschulpakts, die vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur in den vergangenen Wochen angezweifelt wurde.

26.08.2010 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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