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Bundesverwaltungsgericht Vorratsdatenspeicherung ist rechtswidrig

Bundesverwaltungsgericht erklärt deutsche Regelung für rechtswidrig.

Leipzig – Das Bundesverwaltungsgericht hat die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung für unionsrechtswidrig erklärt. Diese Regelung wurde bereits seit 2017 ausgesetzt und darf laut dem Gerichtsurteil nicht angewendet werden. Hintergrund der Entscheidung ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im September 2022, in dem die deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung als unzulässig eingestuft wurden.

Der EuGH hat bereits in der Vergangenheit mehrere Urteile zur Vorratsdatenspeicherung in verschiedenen Ländern gesprochen. In diesen Urteilen wurde festgestellt, dass EU-Staaten Kommunikationsdienstleister nicht zur massenhaften Speicherung von Internet- und Telefonverbindungsdaten verpflichten dürfen. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun unter Berücksichtigung dieser Entscheidung des EuGH festgestellt, dass die deutsche Regelung eine „anlasslose, flächendeckende und undifferenzierte Vorratsspeicherung eines Großteils der Verkehrs- und Standortdaten“ vorschreibt. Diese Regelung erfüllt laut dem Gericht nicht die Anforderungen des Unionsrechts, da keine objektiven Kriterien festgelegt wurden, die den Zusammenhang zwischen den gespeicherten Daten und dem verfolgten Ziel herstellen.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) begrüßt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Nach dem EuGH-Urteil war für ihn bereits absehbar, dass die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland in vollem Umfang rechtswidrig ist. Er sieht die aktuellen Entscheidungen als klaren Auftrag, die Vorratsdatenspeicherung zügig aus dem Gesetz zu streichen und die digitalen Bürgerrechte weiter zu stärken. Buschmann wirbt erneut für das „Quick Freeze“-Verfahren, bei dem relevante Verkehrsdaten bei Verdacht auf eine erhebliche Straftat eingefroren und später im Verfahren genutzt werden können.

Im Gegensatz dazu hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sich in der Vergangenheit mehrfach für ein enger gefasstes Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen.

07.09.2023 - newsburger.de / Mit Material der dts Nachrichtenagentur.

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