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Bundesgerichtshof Wortmarke „Black Friday“ wird endgültig gelöscht

Deutsches Patent- und Markenamt löscht ‚Black Friday‘.

Karlsruhe – Die Wortmarke „Black Friday“ wird vom Deutschen Patent- und Markenamt vollständig gelöscht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Anfang Juli die Entscheidung des Berliner Kammergerichts bestätigt, die die Marke „Back Friday“ rückwirkend zum 25. April 2019 für verfallen erklärt hatte, berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (Samstagsausgabe).

Seit 2016 war die Phrase „Black Friday“ beim Deutschen Patent- und Markenamt als geschützte Marke registriert. Der Inhaber der Marke war die Hongkonger Super Union Holdings Limited, die Verbindungen zur österreichischen Firma „Black Friday“ hat, die eine Website mit dem Titel „Black Friday Sale“ betreibt.

Es gab jedoch schon lange Kritik von Händlern und Aggregatoren von Black-Friday-Angeboten, dass eine allgemein gebräuchliche Phrase wie „Black Friday“ nicht geschützt werden könne. Simon Gall, der Betreiber der Website „Black Friday“, führte deshalb einen sechseinhalb Jahre langen Rechtsstreit mit der Super Union Holdings, um die Löschung der Marke zu erreichen.

Gall zeigte sich erleichtert über die nun geschaffene Rechtssicherheit durch den BGH und sagte der FAZ: „Viele Händler dürften jetzt aufatmen.“ Auch Konrad Kreid, Geschäftsführer der österreichischen „Black Friday“-Gesellschaft, freute sich über das Urteil. In einer Stellungnahme gegenüber der FAZ erklärte er: „Die Entscheidung des Gerichts begrüßen wir – so benötigen wir auch keine Lizenz mehr, um auf der sicheren Seite zu sein.“

Bis Redaktionsschluss waren die Anwälte der Hongkonger Super Union Holdings nicht erreichbar, um eine Stellungnahme abzugeben.

14.07.2023 - newsburger.de / Mit Material der dts Nachrichtenagentur.

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