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BGH erlaubt Jackpotwerbung der deutschen Lotteriegesellschaften

Karlsruhe – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Donnerstag bestätigt, dass die Lotteriegesellschaften Werbung für einen Jackpot von über zehn Millionen Euro schalten dürfen. Damit hat der BGH der Forderung eines kommerziellen Glücksspielunternehmens, das gegen die Werbung für einen solchen Jackpot geklagt hatte, eine Absage erteilt. Eine informative Jackpotwerbung der Lottogesellschaften entspreche den Anforderungen des Glücksspielstaatsvertrages.

„Das Verfahren zeigt, dass die kommerzielle Glücksspielindustrie nicht nur die Sportwetten kommerzialisieren, sondern auch das bewährte deutsche Lotto angreifen will“, sagte Erwin Horak, Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung Bayern.

16.12.2010 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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