Viele Zivilgerichte könnten an ihre Belastungsgrenzen geraten.
Berlin – Der Deutsche Richterbund (DRB) rechnet damit, dass nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) eine neue Welle von Dieselklagen auf die deutschen Gerichte zukommt. Das Urteil erleichtert Besitzern von Diesel-Autos mit unzulässiger Abgastechnik Schadensersatzforderungen von den Herstellern. DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn befürchtet, dass viele Zivilgerichte durch Massenverfahren an ihre Belastungsgrenzen geraten könnten. Er fordert ein Einschreiten der Politik und eine Anpassung des Zivilprozessrechts an die Realität dieser Massenklagen. Hierzu lägen seit mehr als einem Jahr entsprechende Vorschläge der Richterschaft auf dem Tisch. Rebehn warnt, dass auf Dieselfälle spezialisierte Anwaltskanzleien bereits offensiv um neue Mandate werben und die Fallzahlen der Gerichte weiter steigen dürften.
Wie groß die neue Klagewelle ausfalle, hänge auch von einer bevorstehenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs ab. Dieser wird die europäischen Vorgaben in Bezug auf Dieselklagen weiter konkretisieren.
Die Oberlandesgerichte und viele Landgerichte seien bereits heute durch Dieselklagen stark beansprucht. Im Jahr 2022 hätten allein die 24 Oberlandesgerichte bundesweit mehr als 28.500 Verfahren verzeichnet. Fünf Jahre zuvor hätten die Dieselverfahren in der Berufungsinstanz noch bei etwa 11.500 gelegen. Zusätzlich zu den Zehntausenden Dieselverfahren im Jahr kämen auch in anderen Rechtsgebieten massenhaft Verfahren auf die Gerichte zu, wie etwa Klagen früherer Wirecard-Aktionäre, die sich bereits bei den Gerichten häuften.
23.03.2023 - newsburger.de / Mit Material der dts Nachrichtenagentur.
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