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GdP Polizei will bei Gerichtsaussagen nicht gefilmt werden

Aufzeichnung von Zeugenaussagen eine Gefahr für Polizisten.

Berlin – Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat Bedenken gegen einen Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums geäußert, der die verpflichtende Videoaufzeichnung von Strafverfahren an Land- und Oberlandesgerichten einführen soll. Die GdP befürchtet, dass die Aufzeichnung von Zeugenaussagen eine Gefahr für Polizisten darstellt, die gegen organisierte Kriminalität ermitteln. Der GdP-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke betonte, dass der Wille unbedingter Digitalität nicht die Persönlichkeitsrechte und Sicherheitsbedenken Verfahrensbeteiligter komplett ausblenden dürfe.

Kopelke warnt vor unmittelbaren Folgen für das Privatleben und die Sicherheit von Polizeibeschäftigten. Er befürchtet Sachbeschädigungen an privaten Gegenständen oder Liegenschaften, Nachstellungen, Einschüchterungsversuche und sogar manipulierte Radmuttern an privaten Pkw. „Wir stellen eine völlig unzureichende, höchst vage Zielerklärung für den Persönlichkeitsschutz Betroffener fest“, so Kopelke.

Im November 2022 hatte das Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur digitalen Dokumentation in der strafgerichtlichen Hauptverhandlung“ (DokHVG) veröffentlicht. Der Entwurf sieht vor, dass erstinstanzliche Hauptverhandlungen vor Land- und Oberlandesgerichten künftig in Bild und Ton aufgezeichnet werden sollen. Betroffene Verbände konnten zu dem Entwurf nun schriftlich Stellung nehmen.

Die GdP warnt vor einer Missbrauchsgefahr der Ton- und Videoaufzeichnung. Die Aufzeichnungen könnten in die falschen Hände geraten und dazu beitragen, Polizisten zu identifizieren, die als Zeugen aussagen. Bisher werden in Deutschland Prozesse weder aufgezeichnet noch ausführlich protokolliert, anders als international üblich. Die GdP fordert, dass die Persönlichkeitsrechte und die Sicherheit von Verfahrensbeteiligten besser berücksichtigt werden müssen.

01.03.2023 - newsburger.de / Mit Material der dts Nachrichtenagentur.

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