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Bericht Mehrere Verfahren gegen NS-Wachmänner eingestellt

Ermittlungsverfahren von verschiedenen Staatsanwaltschaften eingestellt.

Berlin – Mehrere Ermittlungsverfahren gegen ehemalige Wachmänner von Kriegsgefangenenlagern der Wehrmacht wurden von verschiedenen Staatsanwaltschaften eingestellt. Wie die „Welt“ nach eigenen Recherchen bei den Staatsanwaltschaften Berlin und Dortmund sowie der Generalstaatsanwaltschaft Celle berichtet, hatte die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen für die Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg Anfang 2022 vier Vorermittlungsverfahren aus diesem Komplex an die zuständigen Staatsanwaltschaften übergeben. Mittlerweile wurden allerdings alle Verfahren eingestellt.

In einem Fall hatte die Berliner Staatsanwaltschaft einem 99-Jährigen vorgeworfen, zwischen November 1942 und März 1943 in mindestens 809 Fällen Beihilfe zum Mord an Inhaftierten des Kriegsgefangenenlagers „Stalag 365“ in Wladimir-Wolynsk (Ukraine) geleistet zu haben. Die Jugendkammer des Landgerichts hatte im November 2022 jedoch beschlossen, die Anklage nicht zur Hauptverhandlung zuzulassen, da der Angeschuldigte dauerhaft verhandlungsunfähig sei. Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Beschluss Beschwerde eingelegt.

Die Generalstaatsanwaltschaft Celle hatte im August 2022 ein Ermittlungsverfahren gegen einen damals 101-Jährigen eingestellt, ebenfalls aufgrund einer Einstufung des Angeschuldigten als dauerhaft verhandlungsunfähig. Ermittelt worden war ein Tatzeitraum von September 1943 bis September 1944 im Kriegsgefangenenlager „Stalag I b“ in Hohenstein (Ostpreußen, heute Polen).

Ein weiteres Ermittlungsverfahren hatte die Staatsanwaltschaft Dortmund bereits im April 2022 gegen einen damals 98-Jährigen eingestellt, der von August 1941 bis ungefähr Oktober 1943 im Alter zwischen 18 und 20 Jahren im Kriegsgefangenenlager „Stalag 358“ in Schytomyr (Ukraine) tätig war. „Die einzig nachweisbare Tätigkeit des Beschuldigten als Dolmetscher in einer Kolchose, die für die Lebensmittelversorgung des Kriegsgefangenenlagers zuständig war, stellte sich nach hiesiger Ansicht nicht als Beihilfe zum Mord dar, da es unter anderem an einem nach der Rechtsprechung erforderlichen mordfördernden Sinnbezug der Handlungen – zumindest mit den feststellbaren Tatsachen – fehlt“, sagte Oberstaatsanwalt Andreas Brendel.

Das vierte Ermittlungsverfahren hatte die Generalstaatsanwaltschaft Celle bereits im Januar 2022 eingestellt. Der Beschuldigte, der zwischen Oktober 1943 bis zur Befreiung des Lagers im „Stalag VI C“ in Bathorn (Niedersachsen) als Wachmann tätig war, war damals im Alter von 96 Jahren verstorben.

13.03.2023 - newsburger.de / Mit Material der dts Nachrichtenagentur.

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