Aufnahmen verunsichern Zeugen.
Berlin – Mehrere Justizministerien aus verschiedenen Bundesländern haben den Plan von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) abgelehnt, Hauptverhandlungen in Strafprozessen künftig per Video aufzuzeichnen. Bereits im November 2022 hatte Buschmann einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, aber Staatsanwälte äußerten Bedenken, dass solche Aufnahmen Zeugen verunsichern und zudem anfällig für Hackerangriffe sein könnten. Fachministerien von Ampelparteien schließen sich dieser Kritik an, berichtet der „Spiegel“.
Das Thüringer Justizministerium, geführt von Doreen Denstädt (Grüne), schreibt, dass es „dringend angezeigt“ sei, von dem Vorhaben Abstand zu nehmen. Auch Hessen und Niedersachsen äußern sich ähnlich, wobei das SPD-geführte niedersächsische Ressort betont, dass die audiovisuelle Aufzeichnung „äußerst kritisch betrachtet und einhellig abgelehnt“ werde.
Selbst von Parteifreunden bekommt Buschmann Gegenwind. Eine Stellungnahme aus dem rheinland-pfälzischen Haus des Ministers Herbert Mertin (FDP) besagt, dass der Entwurf dazu geeignet sei, „die Funktionstüchtigkeit des Strafverfahrens und das Ziel der Wahrheitsfindung erheblich zu beeinträchtigen“.
03.03.2023 - newsburger.de / Mit Material der dts Nachrichtenagentur.
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