Gewalttat von Freudenberg Justizminister gegen Herabsetzung der Strafmündigkeit
„Jede Debatte über Anpassungen im Strafrecht sollte man mit kühlem Kopf führen.“
Berlin – Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat seine Bedenken in Bezug auf mögliche Gesetzesänderungen geäußert, auch Kinder unter 14 Jahren als Täter zu bestrafen, in der Debatte nach der Tötung der 12-jährigen Luise durch zwei etwa Gleichaltrige aus Freudenberg.
Buschmann sagte der „Bild am Sonntag“: „Solch schwere Verbrechen können nicht folgenlos bleiben. Jede Debatte über Anpassungen im Strafrecht sollte man mit kühlem Kopf führen. Kinder unter 14 Jahren werden zwar strafrechtlich nicht belangt. Unsere Rechtsordnung hält aber bereits Mittel bereit, um auch auf schwere Gewalttaten von Kindern unter 14 Jahren zu reagieren.“ Buschmann verwies dabei auf die geschlossene Unterbringung in Heimen oder in der Psychiatrie. Wissenschaftliche Erkenntnisse würden zeigen, so Buschmann, dass Kinder eine andere Behandlung als Jugendliche oder Erwachsene brauchen.
Günter Krings, rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, hält das jedoch nicht für ausreichend. Er sagte der „Bild am Sonntag“: „Auch 12- und 13-Jährige wissen, dass man nicht töten darf. Wir müssen daher die Debatte um eine Herabsetzung des Alters der Strafmündigkeit führen.“ Krings forderte, dass die Bundesländer wieder mehr Einrichtungen bereitstellen, in denen kriminelle Kinder und Jugendliche per Gerichtsbeschluss geschlossen untergebracht werden könnten. Dies ist heute nur erlaubt, wenn sie für sich oder andere eine Gefahr darstellten. Ganz offen eine Herabsetzung des Alters fordert ansonsten schon länger die AfD.
Die Tötung der 12-jährigen Luise hat eine erneute Diskussion um die Strafmündigkeit von Kindern ausgelöst. Bisher können Kinder unter 14 Jahren nicht strafrechtlich belangt werden, da sie als nicht schuldfähig gelten. Die Täter von Freudenberg werden deshalb lediglich in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht. Einige Politiker und Experten fordern jedoch eine Debatte über eine mögliche Herabsetzung des Alters der Strafmündigkeit, um solche Fälle in Zukunft anders zu behandeln. Andere sind der Ansicht, dass eine Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung ausreichend ist.
19.03.2023 - newsburger.de / Mit Material der dts Nachrichtenagentur.
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