Kinderpornografie Fachleute aus der Justiz fordern Korrektur beim Sexualstrafrecht
Anhebung der Strafuntergrenze kontraproduktiv.
Berlin – Eine Gruppe von Fachleuten, darunter Fachanwälte und Staatsanwälte, hat sich an die Bundesregierung gewandt und eine Reform des 2021 verschärften Sexualstrafrechts im Umgang mit Delikten von Kindesmissbrauch sowie Bildern und Videos davon gefordert. Die Staatsanwältin Julia Bussweiler von der Zentralstelle zur Bekämpfung von Internetkriminalität bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt kritisierte die Anhebung der Strafuntergrenze bei Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie als kontraproduktiv. Ihrer Meinung nach geht es am Ziel des Gesetzes vorbei, nämlich die schweren Sexualstraftäter härter zu verfolgen. Stattdessen seien die Ermittler und die Staatsanwälte massiv belastet mit Fällen von Schulhof-Kids, die in einer Chatgruppe ein kinderpornografisches Bild geteilt haben, ohne Kindesmissbrauch zu verherrlichen.
Theresia Höynck, Vorsitzende der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen, forderte die Aufklärung bei Lehrkräften, Schülern und Eltern. Viele Jugendliche und Eltern seien zu nachlässig im Umgang mit strafbaren Inhalten im Netz, so dass auch Lehrkräfte und besorgte Eltern ins Visier der Ermittler geraten würden, die Bilder ohne böse Absichten etwa auf ihrem Handy speichern, um damit pädagogisch umzugehen.
Die Fachanwältin und Mitglied im Strafrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins, Jenny Lederer, forderte die Vorschriften dringend zu entschärfen, um die Justiz zu entlasten und vor allem Betroffene in milderen Fällen nicht unnötig harsch zu kriminalisieren.
Bereits im März 2021 hatte der Bundestag beschlossen, sexuelle Gewalt gegen Kinder juristisch grundsätzlich als Verbrechen zu bestrafen, was eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug bedeutet. Damit ist eine Einstellung von Verfahren oder eine Geldstrafe in minder schweren Fällen nicht mehr möglich. Gleiches gilt für den Besitz sowie das Verbreiten von Kinderpornografie. Der Deutsche Richterbund hatte die Reform bereits als verunglückt bezeichnet und eine Neuregelung des Sexualstrafrechts durch die Bundesregierung gefordert.
Das Bundesjustizministerium erklärte auf Nachfrage der Funke-Zeitungen, man nehme die Bedenken gegen das verschärfte Sexualstrafrecht sehr ernst und prüfe derzeit gesetzgeberischen Handlungsbedarf und mögliche Handlungsoptionen.
22.03.2023 - newsburger.de / Mit Material der dts Nachrichtenagentur.
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