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Bundesverfassungsgericht
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Aberkennung der Gemeinnützigkeit Ex-Verfassungsrichter empfiehlt Attac Gang nach Karlsruhe

Wichtiger sei aber ein „Diskurs darüber, was eine moderne Demokratie erfordert.“

Berlin – Nach dem Attac-Urteil hat der frühere Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem die drohende Aberkennung der Gemeinnützigkeit zivilgesellschaftlicher Organisationen scharf kritisiert.

„Wir erleben im Augenblick in Ländern wie Ungarn, Polen, Russland oder auch der Türkei, dass zivilgesellschaftliche Organisationen unterdrückt und jedenfalls in ihrem Wirkungsfeld eingeengt werden“, sagte Hoffmann-Riem dem ARD-Magazin „Bericht aus Berlin“.

„Da ist es ein fatales Signal, wenn jetzt in Deutschland auch ein zwar nicht so starker, aber doch deutlicher Druck auf die zivilgesellschaftlichen Organisationen ausgeübt wird, sich zurückzuhalten.“ Die geltende Abgabenordnung enthalte einen „recht verschnarchten Katalog, was gemeinnützig ist“ und sei „nicht mehr zeitgemäß.“.

Angesichts der Krise der Parteiendemokratie brauche es „andere Akteure, die engagiert und mit öffentlicher Aufmerksamkeit für Gemeinwohlziele eintreten. Es ist wichtig, dass das Recht darauf reagiert und auch solchen Organisationen wirkungsvolle Möglichkeiten verschafft. Dazu bedarf es auch des Geldes.“

Die gemeinnützigen Organisationen ermutigte Hoffmann-Riem, sich nicht einschüchtern zu lassen: „Ich würde den Organisationen nicht raten, jetzt nur die Schere im Kopf wirken zu lassen.“ Sollte das Urteil gegen Attac rechtswirksam werden, empfahl er den Weg zum Bundesverfassungsgericht. Noch wichtiger sei aber ein „Diskurs darüber, was eine moderne Demokratie erfordert.“

24.03.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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