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Bericht Polizei hörte Presse-Gespräche der „Letzten Generation“ ab

Abhörskandal bei Klimaprotestgruppe in München.

München – Die Generalstaatsanwaltschaft München hat in den Ermittlungen gegen die Klimaprotestgruppe „Letzte Generation“ anscheinend zahlreiche Gespräche mit Journalisten abgehört. Das berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ und bezieht sich dabei auf interne Unterlagen. Das bayerische Landeskriminalamt hat demnach einen Festnetzanschluss mit Berliner Vorwahl überwacht, der von der „Letzten Generation“ als ihr offizielles Pressetelefon beworben wurde. Journalisten, Studenten und Schüler sollen dort öfter um eine Presseauskunft oder ein Interview gebeten haben. Seit Oktober 2022 sollen auch Ermittler des bayerischen Landeskriminalamts in der Leitung gewesen sein, zumindest unbemerkt von den Beteiligten.

Die Kriminalpolizisten haben laut „Süddeutsche Zeitung“ nach den ersten beiden Monaten eine Zusammenfassung für die Generalstaatsanwaltschaft erstellt, in der sie angaben, dass fast ausschließlich Gespräche von Medienvertretern eingegangen seien. Trotzdem sollen die Überwachungsmaßnahmen fortgesetzt worden sein. Neben dem offiziellen Pressetelefon der Gruppe sollen die Ermittler auch weitere Telefone der Aktivisten ins Visier genommen haben, einschließlich der individuellen Handys einiger führender Personen.

Journalisten, die mit Carla Hinrichs, einer der Sprecherinnen der „Letzten Generation“, sprechen wollten, mussten sich anscheinend auch auf eine Überwachung ihrer Telefongespräche einstellen. Sie konnte am besten über ihr Handy erreicht werden, wo die Polizei laut „Süddeutsche Zeitung“ ebenfalls in der Leitung war.

Die Abhörmaßnahmen erfolgten zum Teil auf Grundlage von Gerichtsbeschlüssen, die das Amtsgericht München ausgestellt hat. Das Abhören von Gesprächen mit Journalisten ist nicht grundsätzlich verboten. Allerdings gelten dafür nach der Strafprozessordnung besonders hohe Hürden. Die Ermittler müssen im Einzelfall stets die Pressefreiheit gegen Strafverfolgung abwägen. Laut „Süddeutsche Zeitung“ ist zweifelhaft, ob dies hier geschehen ist. In den ausführlichen Beschlüssen des Amtsgerichts München werde die Problematik der Pressefreiheit mit keinem Wort erwähnt.

23.06.2023 - newsburger.de / Mit Material der dts Nachrichtenagentur.

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