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Bericht Ermittlungsbehörden belauschen Strafverteidiger

„Elementarer Verstoß gegen unseren Rechtsstaat.“

Berlin – Deutsche Ermittlungsbehörden haben offenbar über Jahre hinweg Telefonate abgehört, die Strafverteidiger mit ihren Mandanten führten. Nach „Spiegel“-Informationen wurden diese Mitschnitte in etlichen Fällen rechtswidrig protokolliert, ausgewertet und zum Teil jahrelang aufbewahrt.

Von einem „elementaren Verstoß gegen unseren Rechtsstaat“ spricht der Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins Ulrich Schellenberg. „In Zeiten, in denen Geheimdienste wie die NSA überall schnüffeln, sind offenbar nicht mal mehr essentielle Berufsgeheimnisse geschützt.“

Der ehemalige Verfassungsrichter Winfried Hassemer betonte, gerade angesichts eines „allgemein herrschenden Sicherheitsgedankens“ gebe es präzise Regeln für die Arbeit von Rechtsanwälten – eine davon laute: „Der unüberwachte Kontakt zwischen dem Strafverteidiger und seinem Mandanten ist ein fundamentales Recht.“

In einem aktuellen Fall hat ein Bochumer Anwalt beim Bundesgerichtshof (BGH) beantragt, die Rechtswidrigkeit einer Überwachungsmaßnahme festzustellen. Das Bundeskriminalamt hatte Telefongespräche zwischen dem Juristen und seinem Mandanten in zwei Fällen abgehört und die Mitschnitte nicht unverzüglich gelöscht.

Der Ermittlungsrichter beim BGH beurteilte die Abhöraktion als rechtswidrig, die Bundesanwaltschaft hat dagegen sofortige Beschwerde eingelegt. Auf Anfrage erklärte die Karlsruher Behörde, sie beachte selbstverständlich den gesetzlichen Schutz von Rechtsanwälten.

06.10.2013 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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