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Fall Mollath Anwalt beantragt Wiederaufnahmeverfahren

Vorwurf der Rechtsbeugungen gegen den damals Vorsitzenden Richter.

Hamburg/Regensburg – Der seit Jahren womöglich zu Unrecht in der Psychiatrie in Bayreuth eingesperrte Gustl Mollath kann darauf hoffen, dass sein Fall neu aufgerollt wird: Sein Hamburger Anwalt Gerhard Strate reichte am Mittwoch beim Landgericht Regensburg einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens ein, wie er der dapd mitteilte. Er hatte diesen Schritt bereits im Januar angekündigt.

Die Staatsanwaltschaft Regensburg prüft ihrerseits mögliche Gründe für ein Wiederaufnahmeverfahren. Sie dürfte nach Angaben einer Pressesprecherin bis Mitte März zu einer Entscheidung kommen.

Strate begründet seinen Wiederaufnahmeantrag mit zwei Argumenten: Zum einen sei eine Wiederaufnahme zulässig, wenn bei dem angefochtenen Urteil ein Richter mitgewirkt habe, der sich in Beziehung auf die Sache einer strafbaren Verletzung seiner Amtspflichten schuldig gemacht habe.

Zudem sei eine Wiederaufnahme zulässig, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht seien, „die allein oder in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen die Freisprechung des Angeklagten oder eine wesentlich andere Entscheidung über eine Maßregel der Besserung und Sicherung zu begründen geeignet“ seien. „Beide Wiederaufnahmegründe sind mehrfach gegeben“, betonte Strate.

Der heute 56-jährige Kaufmann Mollath war im August 2006 vom Landgericht Nürnberg-Fürth dauerhaft in die Psychiatrie in Bayreuth eingewiesen worden. Er soll seine damalige Ehefrau angegriffen haben und gemeingefährlich sein.

Mollath hatte zudem Schwarzgeld-Geschäfte bei der Hypovereinsbank angeprangert, in die seine Ehefrau verwickelt gewesen sein soll. Das Gericht hatte diese Vorwürfe als paranoide Hirngespinste abgetan, inzwischen stellten sie sich aber als wahr heraus.

Antrag umfasst 140 Seiten

Strate listet in dem 140 Seiten langen Antrag insgesamt zehn Amtspflichtverletzungen des damaligen Vorsitzenden Richters der 7. Strafkammer am Landgericht Nürnberg-Fürth auf. Er schreibt darin wörtlich: „Die Rechtsverletzungen geschahen allesamt sehenden Auges und mit Vorbedacht durch den damaligen Vorsitzenden der 7. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth“. Es handele sich dabei um Fälle vorsätzlicher Rechtsbeugung.

Unter anderem sollen die vom Richter allein verfassten Urteilsgründe wenigstens drei unmittelbar nachweisbare Verfälschungen des Sachverhalts enthalten. Eine dieser Fälschungen betreffe ein zentrales Element in der Beweisführung des Landgerichts, erklärte Strate.

Als neue Tatsachen, die eine Wiederaufnahme rechtfertigten, nennt Strate beispielsweise die Erkenntnisse aus dem Revisionsbericht der Hypovereinsbank vom März 2003, aus dem hervorgeht, dass sich „alle nachprüfbaren Behauptungen Mollaths“ als zuftreffend herausgestellt hätten.

Wann über den Antrag entschieden wird, konnte Strate nicht sagen. „Am Ende dieses Verfahrens jedenfalls wird die vollständige Rehabilitierung Mollaths stehen“, prophezeite er.

Strate veröffentlichte den Antrag in voller Länge und ohne Schwärzung von Namen auf seiner Internetseite www.strate.net.

21.02.2013 - dapd / newsburger.de

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