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Fukushima-Betreiber Tepco braucht weitere Finanzhilfen
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Japan Fukushima-Betreiber Tepco braucht weitere Finanzhilfen

Tokio – Der Atomkonzern Tepco hat die japanische Regierung um weitere Finanzhilfen für Entschädigungszahlungen an die Opfer der Katastrophe im havarierten Atomkraftwerk Fukushima Daiichi gebeten.

Wie das Unternehmen am Dienstag mitteilte, werden umgerechnet weitere sieben Milliarden Euro benötigt. Als Grund führte Tepco die Ausweitung des Kreises der Anspruchsberechtigten durch die Regierung an. Bereits im November hatte die Regierung in Tokio als erste Tranche umgerechnet 8,4 Milliarden Euro aus einem Entschädigungsfonds freigegeben.

Unterdessen hat Handelsminister Yukio Edano Tepco eine temporäre Verstaatlichung nahe gelegt. Die japanische Regierung hatte zuletzt Mitte Dezember die Ruine des havarierten Atomkraftwerks Fukushima Daiichi für sicher erklärt. Demnach sei das Ziel erreicht worden, die nach Erdbeben und Tsunami schwer beschädigten Reaktoren bis zum Jahresende mit einer „kalten Stilllegung“ unter Kontrolle zu bringen.

Bei der sogenannten „Kaltabschaltung“ sollen die Temperaturen im Innern der Reaktoren nun konstant bei unter hundert Grad liegen. Damit wäre das radioaktive Material unter Kontrolle und ein Abbau der Anlage möglich. Laut der japanischen Regierung und des Betreibers Tepco liegt eine Kaltabschaltung vor, wenn die Temperatur am Boden der Druckbehälter unter 100 Grad gehalten wird. Umweltschützer kritisieren dies als Irreführung der Bevölkerung.

Der Nordosten Japans war am 11. März 2011 von einem schweren Erdbeben der Stärke 9,0 erschüttert worden, das mehrere Tsunamis auslöste. Die bis zu zehn Meter hohen Wellen beschädigten auch das Atomkraftwerk Fukushima I. Nach dem Ausfall der Kühlsysteme kam es vermutlich in drei der sechs Reaktoren zu Kernschmelzen, Radioaktivität wurde frei gesetzt.

Aufgrund der Menge an freigesetzten radioaktiven Stoffen ordnete die japanische Atomaufsichtsbehörde die Ereignisse auf der Internationalen Bewertungsskala für nukleare Ereignisse mit der Höchststufe 7 („katastrophaler Unfall“) ein.

27.12.2011 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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