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Gericht Staatliches Monopol für Sportwetten rechtswidrig

Urteil bezieht sich auf EU-Regeln.

Neustadt/Weinstraße – Das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße hat das staatliche Monopol für Sportwetten für rechtswidrig erklärt. Private Wettanbieter dürfen nicht grundsätzlich verboten werden, entschied das Gericht in einem am Montag veröffentlichten Urteil. Die Richter bezogen sich auf europarechtliche Regelungen, nach denen ein staatliches Monopol nur dann erlaubt ist, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Dem Urteil zufolge ergreift die staatliche Lottogesellschaft auch in Rheinland-Pfalz zu wenige Maßnahmen zur konsequenten Suchtbekämpfung oder zur Einhaltung des Werbeverbots. Daher seien die Ansprüche an ein Sportwettenmonopol nicht erfüllt und private Anbieter zulässig.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit der Dienstleistungsfreiheit in der Europäischen Union und kippten somit Betriebsschließungen, die auf der Grundlage des rheinland-pfälzischen Landesglücksspielgesetzes angeordnet wurden. Die zuständigen Behörden hatten diese mit einem grundsätzlichen Verbot privater Sportwetten begründet.

Die Richter unterstrichen aber auch, dass private Wettanbieter eine Erlaubnis der Behörden benötigten. Daher könnten private Sportwetten im Einzelfall weiter untersagt werden.

(Aktenzeichen: 5K568/11.NW und 5K445/11.NW, Urteile vom 13. Februar 2012)

12.03.2012 - dapd / newsburger.de

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