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Eingang zum Strafjustizzentrum München während des NSU-Prozesses
© über dts Nachrichtenagentur

NSU-Prozess Aussage könnte Beate Z. entlasten

Carsten S. entlastet möglicherweise die Hauptangeklagte.

München – Am achten Tag des NSU-Prozesses im Oberlandesgericht München hat einer der Angeklagter ausgesagt und damit neue Details offenbart. Carsten S. erklärte am Dienstag, er hatte bei der Übergabe der mutmaßliche Tatwaffe vor 13 Jahren ein Gespräch mit den beiden NSU-Mitglieder Uwe B. und Uwe M. über einen möglichen Anschlag.

Er erinnere sich, dass die beiden ihm damals erzählten, sie hätten eine Taschenlampe in ein Geschäft gestellt, in der Sprengstoff eingebaut gewesen sein könnte. Als Beate Z. in ihre Nähe kam, hatten die beiden nicht weiter mit Carsten S. darüber gesprochen. Offensichtlich sollte sie damals nichts von diesem Vorhaben mitbekommen.

Diese Aussage könnte die Hauptangeklagte Beate Z. entlasten. Ihr wird von der Staatsanwaltschaft laut Anklageschrift vorgeworfen in zehn Fällen „heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen“ Menschen getötet zu haben. Zudem sei sie Mitglied einer Vereinigung, die „Mord und gemeingefährliche Straftaten“ beging, um die Bevölkerung auf „erhebliche Weise einzuschüchtern“ und den Staat „erheblich zu schädigen“. Beate Z. sei „jeweils an der Planung und Vorbereitung“ der Taten beteiligt gewesen und habe so einen gleichwertigen Beitrag wie die anderen NSU-Mitglieder geleistet.

Für Irritationen sorgte am Dienstag die Mitteilung der Bundesanwaltschaft, es seien aus dem NSU-Umfeld rund 500 Menschen überprüft worden. Die Prozessbeteiligten hatten aber nur eine Liste über 129 überprüfte Personen erhalten. Bundesanwalt Herbert Diemer erklärte daraufhin, es handele sich bei den neuen Dokumenten um sogenannte Spurenakten, die für das Verfahren keine Bedeutung hätten. Andere Prozessbeteiligte reagierten darauf mit Unverständnis.

11.06.2013 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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