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Sebastian Edathy
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Beschluss Edathy-Verfahren endgültig eingestellt

Am 2. März hatte die Kammer das Verfahren bereits vorläufig eingestellt.

Verden – Das Kinderpornoverfahren gegen den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy ist nach Zahlung einer Geldauflage von 5000 Euro endgültig eingestellt worden. Das Landgericht Verden teilte einen entsprechenden Beschluss vom Donnerstag mit.

Am 2. März hatte die Kammer das Verfahren bereits mit Zustimmung aller Beteiligten nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung vorläufig eingestellt. Das Geld ging an den Kinder- und Jugendfeuerwehrverband Niedersachsen, nachdem es der zunächst bestimmte Adressat, der Kinderschutzbund, abgelehnt hatte.

Edathy stand wegen des Vorwurfs vor Gericht, sich kinderpornografisches Material aus dem Internet besorgt zu haben. In dem Prozess hatte er zugegeben, Fotos und Videos mit nackten Jungen besessen zu haben.

Nach der vorläufigen Einstellung des Verfahrens hatte Edathy auf seiner Facebook-Seite aber umgehend betont, er habe damit kein Geständnis abgelegt. Daraufhin hatte es massive Kritik an der Gerichtsentscheidung gegeben.

20.03.2015 - dpa / newsburger.de

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