Jetzt Erstattung beantragen.
Baierbrunn – Strom wird immer teurer. Gerade für Hilfsbedürftige ist es eine erhebliche Mehrbelastung, wenn auch noch der Einsatz von Hilfsmitteln die Stromrechnung in die Höhe treibt. Das Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“ rät deshalb, eine Erstattung dieser Stromkosten zu beantragen.
Was viele nicht wissen: Die gesetzlichen Kassen müssen die Stromkosten übernehmen, die beim Betreiben von Hilfsmitteln anfallen. Darauf weist der Sozialverband VdK in Berlin hin. Zu den Hilfsmitteln mit Stromverbrauch gehören etwa Beatmungs- und Absaugungsgeräte, Inhalatoren, Apnoemasken, Elektrorollstühle, Elektromobile und Lifte.
Voraussetzung für die Erstattung: Das Hilfsmittel wurde vorab vom Arzt verordnet und von der Kasse bewilligt. Tipp: Bei der Krankenkasse nachfragen, wie man am besten vorgeht, um eine Erstattung der Stromkosten zu erhalten.
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