Automatisiertes Schufa-Scoring bei Kreditvergabe verboten.
Luxemburg – Unternehmen dürfen nicht allein anhand der automatisierten Schufa-Bewertung über den Abschluss von Verträgen mit Kunden entscheiden. Diese Entscheidung traf der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Donnerstag. Nach Ansicht des Gerichtshofs ist das sogenannte „Scoring“ als eine „automatisierte Entscheidung im Einzelfall“ anzusehen, die gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) grundsätzlich verboten ist. Insbesondere dann, wenn das Scoring eine wichtige Rolle bei der Kreditvergabe spielt.
Darüber hinaus entschied der Gerichtshof, dass die Speicherung von Informationen über die Gewährung einer Restschuldbefreiung durch private Auskunfteien im Widerspruch zur DSGVO steht. Denn diese Informationen dürfen nicht länger gespeichert werden als im öffentlichen Insolvenzregister. Die Restschuldbefreiung ermöglicht es den Betroffenen, sich erneut am Wirtschaftsleben zu beteiligen, und hat daher eine existenzielle Bedeutung für sie, so das Urteil.
Diese Informationen werden bei der Bewertung der Kreditwürdigkeit der betroffenen Person immer als negativer Faktor berücksichtigt. In Deutschland sieht der Gesetzgeber eine sechsmonatige Speicherung der Daten vor. Wenn die Speicherung der Daten nicht rechtmäßig ist, beispielsweise nach Ablauf der sechs Monate, hat die betroffene Person das Recht, diese Daten löschen zu lassen. Die Auskunftei ist verpflichtet, sie unverzüglich zu entfernen, so das Gericht.
07.12.2023 - newsburger.de / Mit Material der dts Nachrichtenagentur.
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