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Statistik Behörden fragen immer öfter Kontodaten ab

Die amtliche Neugierde wächst seit Jahren.

Berlin – Bei der Suche nach Schuldnern, Sozialbetrügern und säumigen Steuerzahlern haben deutsche Behörden 2014 so oft wie noch nie zuvor private Kontodaten von Bankkunden abgefragt. Dies geht aus einer Statistik des Bundesfinanzministeriums hervor, die der „Süddeutschen Zeitung“ vorliegt. Danach ließen neben den Finanzämtern häufig Gerichtsvollzieher prüfen, wer über welche Konten und Wertpapierdepots verfügt.

Im vergangenen Jahr zählte das Bundeszentralamt für Steuern mehr als 230.000 erledigte Kontenabrufe. 2013 waren es knapp 142.000 Abfragen. Das entspricht einem Anstieg von mehr als 60 Prozent. Im ersten Quartal 2015 verzeichnete die Behörde bereits 76.000 dieser Abrufe. Dies deutet darauf hin, dass sich in diesem Jahr ihre Zahl weiter kräftig erhöhen wird.

Seit 2005 können Behörden Kontodaten abfragen, um etwa Steuerschuldnern oder Hartz-IV-Tricksern auf die Spur zu kommen. Den Kontostand oder einzelne Bewegungen auf dem Konto teilen die Kreditinstitute dabei allerdings nicht mit.

Anfragen stellen nicht nur Steuerbehörden, die danach Pfändungen einleiten können, auch Jobcenter dürfen dies tun, wenn zum Beispiel Hartz-IV-Empfänger keine ausreichenden Angaben über ihre persönlichen Vermögensverhältnisse vorlegen. Außerdem dürfen sich Ämter, die Bafög, Wohngeld oder Sozialhilfe genehmigen, nach Namen, Geburtsdatum, Adresse und Kontonummer eines Bankkunden erkundigen.

Die amtliche Neugierde wächst seit Jahren: Von den 230 000 Abfragen entfielen knapp 80.000 auf die Steuerbehörden, gut 10.000 mehr als 2013. Die anderen Ämter fragten in mehr als 150.000 Fällen die Daten ab – mehr als doppelt so viele wie im Vorjahr.

Das Finanzministerium führt dies vor allem auf die 4.500 Gerichtsvollzieher zurück, die die Anzahl der Abrufe „deutlich erhöht“ hätten. Seit 2013 dürfen auch sie Auskünfte über Schuldner einholen. „Es hat sich bei den Gläubigern herumgesprochen, dass es diese Möglichkeit gibt“, sagte Detlef Hüermann, der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Gerichtsvollzieherbunds, der SZ.

Er wies aber darauf hin, dass dieses Instrument „fast nur bei nicht kooperativen Schuldnern genutzt wird, die keine Angaben zu ihrem Vermögen machen“. Erlaubt sei dies nur in bestimmten Fällen. Die Ansprüche des Gläubigers müssten sich zum Beispiel auf mehr als 500 Euro belaufen. Komme dann heraus, dass ein Konto vorhanden ist, könne der Gläubiger eine Pfändung veranlassen.

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff sieht die Abfrageflut äußerst kritisch. In ihrem Tätigkeitsbericht heißt es: „Ursprünglich verfolgtes Ziel war die Austrocknung der Finanzströme des Terrorismus. Die nunmehr verfolgten Zwecke stehen hiermit in keiner Verbindung.“

Werden jedoch bereits bei der Kontoeröffnung die Stammdaten automatisch als Datensatz gespeichert und für die Abrufe verfügbar gemacht, „erfolgt letztlich eine anlasslose Erfassung grundsätzlich aller Kontoinhaber in Deutschland“.

10.04.2015 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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