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Frisch geschlüpftes Küken
© USDA / not named / gemeinfrei

Niedersachsen 560.000 gesunde Küken getötet

Minister schaltet Staatsanwaltschaft ein.

Osnabrück – Eine Staatsanwaltschaft soll nach dem Willen des niedersächsischen Landeswirtschaftsministeriums jetzt prüfen, ob sich mehrere Puten-Brütereien durch die Tötung von fast 560.000 gesunden Küken im Zuge der Vogelgrippe-Epidemie strafbar gemacht haben. Die „Neue Osnabrücker Zeitung“ (Donnerstag) berichtet, dass Minister Christian Meyer (Grüne) die Landkreise Cloppenburg und Oldenburg angewiesen hat, die entsprechenden Vorgänge an eine Ermittlungsbehörde abzugeben.

Mit dem Ausbruch der Vogelgrippe im vergangenen Jahr hatten mehrere Unternehmen aus den beiden Kreisen insgesamt 557.771 Putenküken unmittelbar nach dem Schlüpfen getötet. Wegen Exportbeschränkungen war die Auslieferung der Tiere ins Ausland nicht möglich. Auch eine Unterbringung in deutschen Ställen sei so kurzfristig und in so hoher Zahl nicht möglich gewesen, hieß es im Frühjahr von einer Brüterei auf Anfrage der „NOZ“.

Landkreise: Kein Gesetzesverstoß

Offensichtlich herrscht Uneinigkeit zwischen den Landkreisen und dem Ministerium darüber, ob die Tötung mit dem Tierschutzgesetz in Einklang stand. Auf Weisung des Ministeriums hatten die Kreisbehörden die Vorgänge zunächst überprüft und für rechtens befunden. „Wir teilen diese Einschätzung fachlich aber nicht“, sagte Meyer der „NOZ“. Nach Auffassung des Ministeriums hätten die Bruteier unmittelbar nach Bekanntwerden der Verwertungsprobleme aus den Brutschränken genommen werden müssen, damit die Tiere gar nicht erst schlüpfen.

Tiere zum Teil geschreddert

„Wegen des Verdachts des Vorliegens einer Straftat soll das jetzt die Staatsanwaltschaft bewerten“, so Meyer. Seiner Aussage nach sei ein Großteil der Küken vergast worden. Ein kleinerer Teil sei allerdings in einem Hochgeschwindigkeits-Schredder gestorben. „Der Einsatz solcher Maschinen ist in Niedersachsen definitiv nicht erlaubt“, so der Minister.

30.03.2017 - newsburger.de

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