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Lebensmittel-Betrug EU-Kommissar fordert härteres Vorgehen

Es muss deutlich schärfere Strafen geben.

Brüssel – EU-Gesundheitskommissar Tonio Borg hat europaweite Maßnahmen für ein härteres Vorgehen gegen Lebensmittelbetrug gefordert. „Wichtig ist, dass die Lebensmittelkontrollen in den Mitgliedsländern künftig transparenter für die Verbraucher werden. Unter bestimmten Bedingungen sollten die Mitgliedsländer befugt sein, Angaben über die Ergebnisse der Kontrolle bei einzelnen Unternehmen zu veröffentlichen und ein `Rating` zu erstellen, in dem sich die Verbraucher über das Abschneiden von Einzelhändlern, Restaurants oder anderen Betrieben informieren können“, sagte Borg der „Welt“.

Außerdem, so der Kommissar aus Malta weiter, sollte es „regelmäßig unangekündigte Kontrollen“ und deutlich schärfere Strafen geben. „Wer gegen die Lebensmittelgesetze verstößt soll erheblich höhere Strafen bezahlen als bisher: Die Strafen müssen mindestens so hoch sein wie die Gewinne, die durch die Gesetzesverstöße erzielt wurden“, sagte Borg.

Zudem müssten die amtlichen Kontrollen auf Tierarzneimittelrückstände in lebenden Tieren und Erzeugnissen tierischen Ursprungs wie Eier künftig effizienter und besser werden.

Zurückhaltend zeigte sich Borg mit Blick auf Forderungen, Herkunftsangaben künftig auch bei verarbeitetem Fleisch, etwa auf Pizzen oder in Eintöpfen, verpflichtend zu machen. „Wir überlegen derzeit, ob wir die Herkunftsbezeichnung für Frischfleisch auf Fleisch ausweiten, das als Zutat in Fertiggerichten verwendet wird. Aber Betrugsfälle werden sich dadurch nicht verhindern lassen.“

Außerdem würden bei einer verpflichtenden Herkunftsangabe die Kosten spürbar steigen, so Borg. „Je nach Art der Ursprungskennzeichnung könnten die Preise für den Endverbraucher dann sogar um ungefähr 25 Prozent pro Produkt steigen. Das verarbeitete Fleisch stammt ja oft auch von verschiedenen Tieren.“

Nach Erkenntnissen der EU-Kommission, so Borg weiter, haben 90 Prozent der Verbraucher Interesse an einer Herkunftsbezeichnung von Fleisch, das als Zutat verwendet wird – wenn es sie nichts kostet: „Aber schon bei Preisaufschlägen von wenigen Prozenten sinkt die Zahlungsbereitschaft der Verbraucher erheblich.“

Nach der neuen EU-Lebensmittelverordnung ist ab April 2015 bei Frischfleisch die Herkunftsbezeichnung nicht nur für Rindfleisch sondern auch für Schaf, Ziege, Schwein und Geflügel verpflichtend.

02.03.2014 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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