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Auswertung Wohnnebenkosten steigen in sieben der 16 Landeshauptstädte

Nur in drei Städten sinken die Belastungen gegenüber 2018.

Berlin – In sieben der 16 deutschen Landeshauptstädte müssen die Einwohner in diesem Jahr höhere Wohnnebenkosten zahlen. Nur in drei Städten sinken die Belastungen gegenüber 2018. Das berichtet die „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf eine Auswertung des Bundes der Steuerzahler.

Die höchsten Wohnnebenkosten 2019 fallen demnach in West-Berlin an, die niedrigsten im rheinland-pfälzischen Mainz.

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) betrachtete die staatlich veranlassten Belastungen des Wohnens in den Hauptstädten der 16 Bundesländer. Neben der Grundsteuer gehören dazu die Gebühren für Trink-, Schmutz und Regenwasser, für die Abfallbeseitigung und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. In West-Berlin addieren sich die sechs Positionen für einen Drei-Personen-Haushalt in einem Einfamilienhaus in diesem Jahr auf 2.285 Euro, in Mainz lediglich auf 1.424 Euro.

„Der Staat ist ein wesentlicher Wohnkostentreiber – jetzt kommt es für die Menschen darauf an, nicht weiter belastet zu werden“, sagte BdSt-Präsident Reiner Holznagel der „Welt am Sonntag“. Damit zielte er vor allem auf die politisch derzeit diskutierte Grundsteuer ab. Hier ist laut des Berichts die Spanne zwischen der teuersten und der günstigsten Stadt besonders groß. In Magdeburg zahlen die Bewohner eines 120-Quadratmeter-Einfamilienhauses mit 300 Quadratmeter Grundstücksfläche 296 Euro, in Hamburg 1.050 Euro.

„Das Kostengefälle verdeutlicht die verfassungswidrigen Verzerrungen im geltenden Grundsteuerrecht“, sagte Holznagel. Seit Jahren gibt es Verzerrungen zwischen West und Ost. So wird sich derzeit bei der Berechnung der Grundsteuer in den östlichen Bundesländern auf Werte des Jahres 1935 bezogen, in den westlichen Bundesländern auf Werte aus 1964. Besonders deutlich zeigt sich dies an Berlin: Einfamilienhausbewohner im Osten der Stadt zahlen laut der „Welt am Sonntag“ in diesem Jahr 361 Euro Grundsteuer, im Westen 1.041 Euro und damit fast dreimal so viel.

Wird die Bewertung vereinheitlicht, wie dies das Bundesverfassungsgericht verlangt, geht der BdSt davon aus, dass die Bewohner des Ostens der Stadt ab dem kommenden Jahr mehr Steuern als bislang zahlen, heißt es in dem Bericht weiter. Wie viel mehr, lasse sich noch nicht sagen. Es ist nicht einmal klar, wo ab 2020 welche Berechnungsformel gilt. Ende kommender Woche soll es dazu eine Expertenanhörung geben.

05.05.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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