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Bericht Attac-Urteil wirkt sich auf Bürgerbewegung Campact aus

„Der Verlust der Gemeinnützigkeit wird für Campact eine Bürde sein.“

Berlin – Das Urteil des Bundesfinanzhofs zur Gemeinnützigkeit des globalisierungskritischen Netzwerks Attac wirkt sich offenbar auch auf die Bürgerbewegung Campact aus. Am Montag will die Organisation ihre rund zwei Millionen Unterstützer informieren, dass Spenden ab sofort nicht mehr steuerlich abgesetzt werden können, berichtet die „taz“ (Montagsausgabe) unter Berufung auf eine Mail von Campact-Vorstand Felix Kolb.

„Unsere Steuerberater*innen und Anwält*innen haben das Urteil analysiert und kommen zu dem Fazit: Das Finanzamt Berlin wird Campact sehr wahrscheinlich nicht länger als gemeinnützig anerkennen“, schreibt Kolb.

Wenn die Organisation weiterhin Bescheinigungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden ausstellen würde, könne das als Betrug gewertet werden, schreibt Kolb weiter. Bereits ausgestellte Bescheinigungen sollen aber gültig bleiben.

Der Bundesfinanzhof hatte Ende Februar am Beispiel von Attac festgelegt, dass die Beeinflussung von öffentlicher Meinung und politischer Willensbildung nicht als Bildungsarbeit oder Förderung des demokratischen Staatswesens im Sinne der Gemeinnützigkeit gewertet werden darf. Damit verloren die Globalisierungskritiker ihre Gemeinnützigkeit.

Ohne Gemeinnützigkeit können Spender ihre Geldsummen nicht mehr vom zu versteuernden Einkommen abziehen. Zudem entfallen für den betroffenen Vereine bestimmte Steuervorteile und Rabatte.

„Der Verlust der Gemeinnützigkeit wird für Campact eine Bürde sein“, schreibt Kolb. „Mehrkosten und Steuernachzahlungen in Höhe von Hunderttausenden Euro kommen auf uns zu.“

Insgesamt lagen die Einnahmen von Campact 2018 bei knapp zehn Millionen Euro, die zum weit überwiegenden Teil von rund 150.000 Kleinspendern kommen.

18.03.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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