Arbeitsmarkt US-Arbeitslosenquote im November auf 3,7 Prozent gesunken
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Anhebung der Pflege-Mindestlöhne beschlossen.
Berlin – Die Pflegekommission hat einstimmig für höhere Mindestlöhne in der Altenpflege gestimmt. Ab dem 1. Juli 2025 sollen die Mindestlöhne für Pflegekräfte in Deutschland in zwei Schritten erhöht werden, gaben das Gesundheitsministerium und das Arbeitsministerium am Dienstag bekannt.
Die Pflegekommission empfiehlt eine Anhebung des Mindestlohns für Pflegehilfskräfte auf 16,10 Euro pro Stunde, für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 17,35 Euro pro Stunde und für Pflegefachkräfte auf 20,50 Euro pro Stunde. Die bisherigen Mindestlöhne lagen bei 13,90 Euro, 14,90 Euro und 17,65 Euro. Wie in früheren Beschlüssen der Pflegekommission werden die Mindestlöhne nach Qualifikationsstufe gestaffelt. Sie gelten einheitlich im gesamten Bundesgebiet.
Zusätzlich zu den höheren Mindestlöhnen empfiehlt die Pflegekommission für Beschäftigte in der Altenpflege einen Anspruch auf neun zusätzliche bezahlte Urlaubstage pro Kalenderjahr (bei einer Fünf-Tage-Woche), über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus. Die Empfehlung der Pflegekommission gilt bis zum 30. Juni 2026.
Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) betonte die Bedeutung angemessener Löhne für Pflegekräfte, da diese auch dem Fachkräftemangel entgegenwirken. „Durch den Beschluss der Pflegekommission steigen die Mindestlöhne in der Pflege um bis zu 14 Prozent“, erklärte er. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) betonte, dass Pflegekräfte eine tragende Säule des Gesundheits- und Pflegesystems sind und ihre Bezahlung dies widerspiegeln sollte. „Die Anhebung des Mindestlohns ist ein wichtiger weiterer Schritt auf dem Weg zu einer fairen Entlohnung für alle Pflege- und Betreuungskräfte“, fügte er hinzu.
Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die ebenfalls Teil der Pflegekommission ist, begrüßt den Schritt. Vorstandsmitglied Sylvia Bühler betonte jedoch, dass eine echte Inflationsanpassung leider keine Mehrheit fand. Sie betonte auch, dass es wichtig sei, die Löhne in der ambulanten und stationären Pflege abzusichern, solange vielen Beschäftigten, insbesondere bei kommerziellen Anbietern, der Schutz eines Tarifvertrags verwehrt bleibe. Allerdings entspreche der Mindestlohn nicht der hohen Verantwortung und Belastung, so Bühler.
29.08.2023 - newsburger.de / Mit Material der dts Nachrichtenagentur.
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