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Statistisches Bundesamt Deutlich mehr Empfänger von Grundsicherung

Knapp 1,2 Millionen Leistungsempfänger.

Wiesbaden – Die Zahl der Empfänger von Grundsicherung in Deutschland ist im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen. Das Statistische Bundesamt (Destatis) teilte am Mittwoch mit, dass die Zahl der Leistungsempfänger um knapp 67.000 beziehungsweise 6,0 Prozent auf knapp 1,2 Millionen Personen gestiegen ist. Leistungsberechtigt sind Erwachsene, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 (SGB XII) erreicht haben und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können.

Im Dezember 2022 bekamen knapp 659.000 beziehungsweise 55,4 Prozent der Empfänger von Grundsicherung im Alter die Leistung. Das bedeutet, dass sie die Altersgrenze nach SGB XII erreicht oder überschritten hatten. Im Vergleich zum Vorjahresmonat stieg ihre Zahl um 11,8 Prozent an. Personen, die vor dem Jahr 1947 geboren wurden, erreichen die Altersgrenze mit 65 Jahren. Für Personen, die 1947 oder später geboren wurden, wird die Altersgrenze seit 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Im Dezember 2022 lag die Altersgrenze daher bei 65 Jahren und elf Monaten.

Rund 531.000 beziehungsweise 44,6 Prozent der Empfänger von Grundsicherung waren im Alter ab 18 Jahren bis unter die Altersgrenze. Sie erhielten die Leistung aufgrund einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung. Das bedeutet, dass sie aufgrund einer Krankheit oder Behinderung für einen nicht absehbaren Zeitraum täglich keine drei Stunden unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein konnten. Im Vergleich zum Vorjahresmonat ging ihre Zahl um 0,5 Prozent zurück.

Die Gesamtentwicklung geht überwiegend auf einen starken Anstieg von leistungsberechtigten Geflüchteten aus der Ukraine zurück. Ihre Zahl stieg von 20.525 im Dezember 2021 auf 73.060 im Dezember 2022 und damit um 256,0 Prozent an. Seit dem 1. Juni 2022 haben Geflüchtete aus der Ukraine unter den üblichen Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen nach SGB XII anstatt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Unter den Empfängern mit ukrainischer Staatsangehörigkeit trifft dies überdurchschnittlich stark auf Frauen (+309,2 Prozent) und Personen über der Altersgrenze (+265,3 Prozent) zu, so die Behörde.

05.04.2023 - newsburger.de / Mit Material der dts Nachrichtenagentur.

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