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Ehegattensplitting Wirtschaftsweiser Truger für Reform

Ehegattensplitting benachteiligt Frauen und verringert Erwerbstätigkeit.

Duisburg – Der Wirtschaftsweise Achim Truger erwartet eine Reduzierung des Fachkräftemangels um 200.000 Vollzeitstellen im Falle einer Reform des Ehegattensplittings. Truger erklärte gegenüber der „Rheinischen Post“ (Donnerstagausgabe), dass das Ehegattensplitting, aufgrund hoher steuerlicher Grenzbelastungen für Zweitverdienende, in der Regel Frauen, die Motivation zur Aufnahme von Erwerbsarbeit und zur Erhöhung der Arbeitsstunden reduziert. Dadurch werde die überholte traditionelle Rollenverteilung in vielen Familien weiter gestärkt und Frauen, die häufiger in Mini- oder Teilzeitjobs gedrängt werden, benachteiligt.

Experten schätzen, dass aufgrund des Ehegattensplittings die Erwerbstätigkeit um rund 200.000 Vollzeitstellen, möglicherweise sogar noch mehr, verringert wird, so Truger, der auch Mitglied des Wirtschafts-Sachverständigenrats der Bundesregierung ist.

Truger betonte außerdem, dass Frauen durch das Ehegattensplitting nur geringe Ansprüche in der Sozialversicherung erwerben und damit in eine starke wirtschaftliche Abhängigkeit vom Partner geraten. Im Falle einer Trennung seien sie oft benachteiligt. Aus diesem Grund sei eine Reform des Ehegattensplittings seiner Ansicht nach schon lange überfällig. Eine vollständige Abschaffung des Splittings sei jedoch aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich. „Ein Reformmodell wäre das Realsplitting, bei dem ein Freibetrag zwischen den Ehepartnern steuermindernd übertragen werden kann“, schlug er vor.

Truger erläuterte weiterhin, dass realistische Reformvarianten mittelfristig zu einem Mehraufkommen von fünf bis 15 Milliarden Euro pro Jahr führen könnten. Diese Mehrbelastungen würden hauptsächlich von den oberen 20 Prozent der Einkommensverteilung getragen. Das zusätzliche Steueraufkommen könnte für Steuererleichterungen, die Förderung von Familien mit Kindern – einschließlich einer Kindergrundsicherung – oder den Ausbau der Kinderbetreuung verwendet werden, so Truger. Er ergänzte, dass eine Erhöhung der Elterngeldsätze, insbesondere für niedrigere Einkommen, nach über 15 Jahren eigentlich angebracht gewesen wäre.

13.07.2023 - newsburger.de / Mit Material der dts Nachrichtenagentur.

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