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Statistisches Bundesamt Staatsdefizit im ersten Halbjahr gestiegen

Staatliches Finanzierungsdefizit steigt im 1. Halbjahr an.

Wiesbaden – Das Finanzierungsdefizit des Staates betrug im 1. Halbjahr 2023 42,1 Milliarden Euro. Das ist ein Anstieg von 37,6 Milliarden Euro im Vergleich zum 1. Halbjahr 2022, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Freitag mitteilte. Die Defizitquote für das 1. Halbjahr 2023 beträgt 2,1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) in jeweiligen Preisen.

Das Finanzierungsdefizit des Staates ergibt sich aus der Differenz zwischen Einnahmen in Höhe von 917,2 Milliarden Euro und Ausgaben in Höhe von 959,3 Milliarden Euro. Der Anstieg des Finanzierungsdefizits im 1. Halbjahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr beruht hauptsächlich auf einem starken Anstieg der Ausgaben um 7,7 Prozent, während die Einnahmen nur um 3,5 Prozent gestiegen sind.

Der Bund hatte den größten Anteil am gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizit im 1. Halbjahr 2023, wie bereits im Vorjahreszeitraum. Das Finanzierungsdefizit des Bundes lag bei 39,2 Milliarden Euro, das sind 3,0 Milliarden Euro mehr als im 1. Halbjahr 2022. Auch die Defizite der Länder (3,1 Milliarden Euro) und der Gemeinden (6,8 Milliarden Euro) trugen zum Anstieg des gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizits bei. Im 1. Halbjahr 2022 hatten die Länder und Gemeinden noch Finanzierungsüberschüsse erzielt (18,2 bzw. 5,8 Milliarden Euro).

Die Sozialversicherung verzeichnete im 1. Halbjahr 2023 einen Überschuss von 7,0 Milliarden Euro, das sind 0,7 Milliarden Euro weniger als im 1. Halbjahr 2022.

Die Steuereinnahmen gingen im 1. Halbjahr 2023 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um insgesamt 0,3 Prozent zurück. Während die Mehrwertsteuer um 0,5 Prozent leicht zunahm, sanken die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer aufgrund der Kaufzurückhaltung bei Grundstücken und Immobilien um 33,5 Prozent. Die Einnahmen aus Einkommensteuern gingen um 0,8 Prozent zurück, was unter anderem auf den im Inflationsausgleichsgesetz geregelten erhöhten Grundfreibetrag zum 1. Januar 2023 zurückzuführen ist. Die Sozialbeiträge erhöhten sich dagegen um 6,5 Prozent aufgrund der robusten Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen und der Erhöhung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung um 0,2 Prozentpunkte zum Jahresanfang 2023.

Der starke Anstieg der staatlichen Ausgaben steht vor allem im Zusammenhang mit den „Entlastungspaketen“ der Bundesregierung als Reaktion auf die starke Inflation und die hohen Energiepreise. Im 1. Halbjahr 2023 führten die Gas- und Wärmepreisbremse, die Strompreisbremse sowie die dazugehörigen Härtefallregelungen für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen zu einem starken Anstieg der Subventionen um 45,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Die Reform des Wohngeldes, die Erhöhung des Kindergeldes sowie Mehrausgaben beim Bürgergeld und der gesetzlichen Rente führten ebenfalls zu einer Zunahme der monetären Sozialleistungen um 7,3 Prozent. Die Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude, die Anfang 2023 in Kraft trat, trug zum Anstieg der Investitionszuschüsse um 32,8 Prozent bei. Die Zinsausgaben des Staates stiegen im 1. Halbjahr 2023 um 38,0 Prozent im Vergleich zum 1. Halbjahr 2022.

Die Ergebnisse basieren auf Daten, die im Rahmen des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 2010 erhoben wurden. Sie dienen der Überwachung der Haushaltslage in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) gemäß dem Stabilitäts- und Wachstumspakt (Maastricht-Kriterien) und sollten nicht mit dem Finanzierungssaldo des Öffentlichen Gesamthaushalts in den Finanzstatistiken verwechselt werden. Die Ergebnisse für das 1. Halbjahr lassen nur begrenzt Rückschlüsse auf das Jahresergebnis zu.

25.08.2023 - newsburger.de / Mit Material der dts Nachrichtenagentur.

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