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Steak auf einem Grill
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Selbstverpflichtung gegen Sozialdumping Fleischindustrie lenkt im Streit um bessere Arbeitsbedingungen ein

Einem Entwurf über eine freiwillige Selbstverpflichtung hätten alle Seiten zugestimmt.

Berlin – Nach heftiger Kritik an gravierenden Missständen bei den Arbeitsbedingungen in der deutschen Fleischbranche, wollen Teile der Industrie umsteuern. Nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ stehen die Verhandlungen von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) mit mehreren großen Konzernen der Fleischwirtschaft über eine freiwillige Selbstverpflichtung gegen Sozialdumping vor dem Abschluss. Einem Entwurf hätten alle Seiten zugestimmt, heißt es.

Darin verpflichten sich die Konzerne dazu, „bis Juli 2016 ihre Strukturen und Organisation derart umzustellen, dass sich sämtliche in ihren Betrieben eingesetzte Beschäftigte in einem in Deutschland gemeldeten, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis befinden“, heißt es in dem fünfseitigen Papier. Es werde gleichzeitig sichergestellt, dass konsequent deutsches Arbeitsrecht auf diese Arbeitsverhältnisse Anwendung findet, „insbesondere auch die Vorschriften zur Arbeitszeit, Kündigungsschutz und Entgeltfortzahlung“.

Das Papier soll bei einem Treffen mit Konzernvertretern am Montag im Wirtschaftsministerium verabschiedet und vorgestellt werden.

Betriebe aus der Fleischindustrie waren zuletzt immer wieder ins Visier des Arbeitsschutzes geraten. Es ging um ausufernde Arbeitszeiten und undurchsichtige Werkverträge mit Billigkräften aus dem Ausland sowie mangelnde Gesundheitsvorsorge.

Die zuständige Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten bleibt trotz der Einigung skeptisch. „Wir begrüßen jede Maßnahme, die dazu beiträgt, die Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten in der deutschen Fleischindustrie zu verbessern“, sagt Claus-Harald Güster, stellvertretender NGG-Vorsitzender.

Vor dem Hintergrund jahrelanger Erfahrungen in dieser Branche habe NGG jedoch Bedenken, dass eine Selbstverpflichtung tatsächlich wirkt. Notwendig seien „belastbare gesetzliche Regelungen zur Verhinderung des Missbrauchs von Werkverträgen und Leiharbeit, so wie es im Koalitionsvertrag festgeschrieben ist“.

18.09.2015 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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